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Personenbeförderungsgesetz / § 12 Antragstellung

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(1) 1Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung soll enthalten

 

1.

in allen Fällen

 

a)

Namen sowie Wohn- und Betriebssitz des Antragstellers, bei natürlichen Personen außerdem Geburtstag und Geburtsort,

 

b)

Angaben darüber, ob der Antragsteller bereits eine Genehmigung für eine Verkehrsart besitzt oder besessen hat,

 

c)

[1]eine Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der vollständigen Barrierefreiheit des beantragten Verkehrs entsprechend den Aussagen im Nahverkehrsplan (§ 8 Absatz 3 Satz 3),

Bis 31.07.2021:

c)

eine Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung der möglichst weitreichenden barrierefreien Nutzung des beantragten Verkehrs entsprechend den Aussagen im Nahverkehrsplan (§ 8 Abs. 3 Satz 3),

 

d)

Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer,

 

e)

gegebenenfalls den Nachweis über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007;

 

2.

bei einem Straßenbahn- oder Obusverkehr

 

a)

eine Übersichtskarte, in der die beantragte Strecke mit Haltestellen und alle in dem Verkehrsgebiet bereits vorhandenen Schienenbahnen, Obuslinien, Kraftfahrzeuglinien und Schiffahrtslinien, letztere soweit sie dem Berufsverkehr dienen, eingezeichnet sind,

 

b)

Beförderungsentgelte und Fahrplan,

 

c)

auf Verlangen der Genehmigungsbehörde einen Bauplan mit Kostenanschlag sowie Beschreibung der Anlage, Angaben über die höchste und tiefste Lage des Fahrdrahts, Längs- und Querschnitte sowie Pläne für notwendige Änderungen an öffentlichen Straßen, Beschreibung der Fahrzeuge einschließlich der Schaltpläne und der Betriebsweise;

 

3.

bei einem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

 

a)

eine Übersichtskarte in der unter Nummer 2 Buchstabe a beschriebenen Form,

 

b)

die Länge der Linie, bei Unterwegsbedienung auch der Teilstrecken, in Kilometern,

 

c)

A...

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