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Personalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt / § 44 Freistellung

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(1) Die Mitglieder des Personalrates üben ihr Amt unentgeltlich aus.

 

(2) Versäumnis von Arbeitszeit, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben des Personalrates erforderlich ist, hat keine Minderung der Besoldung, des Entgelts oder von Zulagen zur Folge.

 

(3) 1Werden Mitglieder des Personalrates zur Erfüllung ihrer Aufgaben über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, so ist ihnen Dienstbefreiung in entsprechendem Umfang zu gewähren. 2Satz 1 gilt sinngemäß, soweit keine regelmäßige Arbeitszeit besteht oder die Personalratsarbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit stattfindet.

 

(4) Mitglieder des Personalrates sind von ihrer dienstlichen Tätigkeit zu entlasten, soweit es nach Umfang und Art der Dienststelle zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

(5) 1Auf Beschluss des Personalrates werden Mitglieder des Personalrates von ihrer dienstlichen Tätigkeit in Dienststellen mit in der Regel

250 bis 700 Beschäftigten im Umfang einer Vollzeitstelle,
701 bis 1 500 Beschäftigten im Umfang von zwei Vollzeitstellen,
1 501 bis 2 000 Beschäftigten im Umfang von drei Vollzeitstellen,
2 001 und mehr Beschäftigten im Umfang von vier Vollzeitstellen

freigestellt. 2Teilfreistellungen sind zulässig. 3Bei der Auswahl der freizustellenden Mitglieder soll der Personalrat zunächst die Vorstandsmitglieder berücksichtigen. 4Sie sind entsprechend dem Umfang der ihnen obliegenden Aufgaben freizustellen. 5Der Dienststelle sind die Namen der freigestellten Mitglieder des Personalrates unverzüglich bekanntzugeben. 6Wenn wichtige dienstliche Gründe vorliegen, kann die Dienststelle innerhalb von drei Arbeitstagen nach Bekanntgabe des Freistellungsbeschlusses verlangen, dass das Wirksamwerden einer Freistellung, soweit sie die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ü...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Teilweise Freistellung von Personalratsmitgliedern in “Kleindienststellen”  Leitsatz (amtlich) Auch bei turnusmäßiger Veranstaltung von Personalratssitzungen, Gesprächen mit der Dienststellenleitung und Sprechstunden ...

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