Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Nachbarrechtsgesetz Thüringen / § 3 Grundsatz

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

(1) Nachbarwand ist die auf der Grenze zweier Grundstücke errichtete Wand, die den auf diesen Grundstücken errichteten oder zu errichtenden Gebäuden als Abschlußwand oder zur Unterstützung oder Aussteifung dient oder dienen soll.

 

(2) Eine Nachbarwand darf nur errichtet werden, wenn der Nachbar einwilligt.

 

(3) Für die mit Einwilligung des Nachbarn errichtete Nachbarwand gelten die Bestimmungen der §§ 4 bis 12.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4 Wie groß sind die Grenzabstände?
    5.818
  • Abfall, Müll und Verwahrlosung im Nachbarrecht
    765
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.6 Niedersachsen
    650
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.1 Baden-Württemberg
    570
  • Gerüche aus der Nachbarschaft / 2.7 Rauchen auf dem Balkon
    373
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.12 Schleswig-Holstein
    341
  • Geh- und Fahrrecht
    302
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.5 Hessen
    255
  • Wärmepumpen / 6.2 Absetzbare Kosten bei der Einkommenssteuer für Gebäudesanierung
    241
  • Betretungsrechte im Nachbarrecht
    219
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.8 Rheinland-Pfalz
    204
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 8 Die Ausschlussfrist für den Beseitigungs- und Rückschnittsanspruch
    190
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken
    168
  • Abfall, Müll und Verwahrlosung im Nachbarrecht / 1 Lagerung von Müll/Abfall auf dem Nachbargrundstück
    140
  • Schlichtungsverfahren bei Nachbarstreitigkeiten
    123
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.13 Thüringen
    106
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.4 Brandenburg
    102
  • Mietrecht (ZertVerwV) / 3.2 Kündigung aus wichtigem Grund
    101
  • Steuerrechtliche Möglichkeiten zur Abschreibung oder Kap ... / 3.6 Betriebsvorrichtung
    82
  • Grunddienstbarkeit / 8.2.2 Verjährung
    76
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
BGH: BGH billigt Berliner Dämmungs-Überbau-Regel mit Bauchschmerzen
Dämmung an Fassade
Bild: schulzfoto - stock.adobe.com

In Berlin müssen Grundstückseigentümer einen Grenzüberbau durch Wärmedämmung an Bestandsgebäuden laut Nachbarrechtsgesetz ohne Einschränkungen dulden. Der BGH bezweifelt, ob dies verfassungsgemäß ist, erlaubt aber trotzdem eine grenzüberschreitende Dämmung.


Grundstücksüberbau: Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
Two mature housewives enjoying tea at terrace with decorative plants
Bild: Haufe Online Redaktion

Wenn Teile eines Grundstücks vom Nachbarn überbaut wurden oder werden, stellt sich die Frage: Muss das geduldet werden bzw. welche Ansprüche bestehen gegenüber dem Grenzverletzer? Umgekehrt: Was blüht einem Gebäude, wenn es ein Stück weit auf Nachbars Scholle ragt? Wann muss es abgerissen werden?  


Rechtssicherheit für die Verwalterpraxis: WEG-Recht
WEG-Recht
Bild: Haufe Shop

Bleiben Sie als Verwalter:in auf dem Laufenden zum sich ständig verändernden WEG-Recht. Informieren Sie sich über aktuelle Urteile, um teure juristische Fehler zu vermeiden und Konflikte mit Eigentümern ohne gerichtliche Hilfe lösen zu können.


Nachbarrechtsgesetz Thüringen
Nachbarrechtsgesetz Thüringen

§§ 1 - 2 Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Nachbar und Nutzungsberechtigter  (1) 1Nachbar im Sinne dieses Gesetzes ist der Eigentümer eines Grundstücks, im Falle der Belastung des Grundstücks mit einem Erbbaurecht der Erbbauberechtigte. 2Soweit ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Immobilien Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen
Immobilien-Verwaltung Produkte
Wohnungswirtschaft Lösungen
Private Vermietung Produkte
Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren