Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Mitteilungsverordnung / § 14 Mitteilungen über öffentliche Hilfsleistungen aus Anlass der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

(1) Behörden und andere öffentliche Stellen haben als mitteilungspflichtige Stellen (§ 93c Absatz 1 der Abgabenordnung) den Finanzbehörden aus Anlass der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 als Aufbauhilfen des Bundes und der Länder aus den Mitteln des Fonds "Aufbauhilfe 2021" bewilligte Leistungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle nach Maßgabe des § 93c der Abgabenordnung mitzuteilen; mitzuteilen sind Leistungen an

 

1.

Privathaushalte,

 

2.

gewerbliche Unternehmen, Selbständige und Angehörige der freien Berufe,

 

3.

Wohnungsunternehmen und Vermieter von Wohnraum,

 

4.

Vermieter und Verpächter von ganz oder teilweise für eine gewerbliche, selbständige oder freiberufliche Tätigkeit genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen,

 

5.

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und ähnliche Betriebe, Betriebe der Fischerei und Aquakultur.

 

(2) 1Zur Sicherstellung der Besteuerung sind neben den in § 93c Absatz 1 Nummer 2 der Abgabenordnung genannten Angaben folgende Angaben mitzuteilen:

 

1.

die Art und die Höhe der im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr gewährten Zahlung,

 

2.

soweit vorhanden, das Objekt, für das die Zahlung bewilligt wurde,

 

3.

das Datum, an dem die Zahlung bewilligt wurde,

 

4.

das Datum der Zahlung und

 

5.

bei unbarer Zahlung die Bankverbindung für das Konto, auf das die Zahlung geleistet wurde.

2Werden nach Satz 1 mitzuteilende Zahlungen in einem späteren Kalenderjahr ganz oder teilweise zurückerstattet, ist die Rückzahlung abweichend von § 93c Absatz 3 der Abgabenordnung von der mitteilungspflichtigen Stelle unter Angabe des Datums, an dem die Zahlung bei der mitteilungspflichtigen Stelle eingegangen ist, mitzuteilen.

 

(3) 1Abweichend von § 93c Absatz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung sind Mitteilungen nach Absatz ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) / § 12 (VKA) Eingruppierung
      551
    • TVöD-AT / §§ 26 - 29a Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
      297
    • TVöD-AT / § 16 Stufen der Entgelttabelle (VKA)
      147
    • Entgeltordnung VKA / 7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht
      130
    • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 27 - 37 Sechster Abschnitt Einfriedung
      112
    • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 50 - 57 Elfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
      91
    • Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und ... / Art. 5 - 13 KAPITEL II ENTGELTTRANSPARENZ
      74
    • TVöD-AT / § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen (VKA)
      68
    • Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt / §§ 34 - 42 Abschnitt 10 Grenzabstände für Pflanzen
      63
    • Besoldungsgesetz Hessen / Anlage V
      62
    • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
      60
    • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 / §§ 46 - 51 Siebenter Abschnitt Nutzungsbedingte Anforderungen
      53
    • Besoldungsgesetz Hessen / 13. Allgemeine Stellenzulage
      46
    • TVöD-AT / § 18 (VKA) Leistungsentgelt
      45
    • Besoldungsgesetz Rheinland-Pfalz / Besoldungsgruppe B 3
      37
    • Manteltarifvertrag für den Hessischen Einzelhandel
      37
    • Lohn- u. Gehalts-TV, Einzelhandel, Baden-Württemberg, 26 ... / I. Gehälter
      35
    • TVöD-BT-V / § 46 Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
      35
    • TV-L - Entgeltordnung / 22.1 Ingenieure
      32
    • Gehalts- und Lohntabelle für den Einzelhandel im Bundesland Brandenburg
      31
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Vorschriften sicher umsetzen: Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Bild: Haufe Shop

    Dieser Praxiskommentar bietet Ihnen einen unmittelbaren Detailvergleich beider Rechnungslegungssysteme. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten transparent. Zahlreiche Beispiele, Hinweise und Checklisten erleichtern die korrekte Anwendung.


    Anwendung der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung – MV)
    Anwendung der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung – MV)

    BMF, Schreiben vom 29.9.2021, IV A 3 – S 0229/21/10001 :006 (DOK 2021/1031273), BStBl I 2021, 1765 Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 21. Januar 2021 – IV A 3 – S 0229/20/10003 :011 – (BStBl 2021 I S. ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren