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Mineralölsteuergesetz [außer Kraft: 1.8.2006/31.12.2006] ... / § 25 Erlaß, Erstattung oder Vergütung im Steuergebiet

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(1) 1Die Steuer wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 5 [1] auf Antrag erlassen, erstattet oder vergütet

 

1.

für nachweislich versteuertes, nicht gebrauchtes Mineralöl, ausgenommen Erdgas, das in ein Steuerlager aufgenommen worden ist,

 

2.

für den Kohlenwasserstoffanteil in Gemischen aus versteuerten, nicht gebrauchten Mineralölen und anderen Stoffen, wenn aus diesen Gemischen im Steuerlager Mineralöle zurückgewonnen oder wenn sie zu steuerfreien Zwecken nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 2 verwendet werden,

 

3.

für nachweislich versteuertes Erdgas, das in einen Gasgewinnungsbetrieb oder ein Gaslager aufgenommen worden ist,

 

4.

für nachweislich versteuerte Schweröle nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie für nachweislich versteuerte Erdgase, Flüssiggase und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe, die zu den nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 begünstigten Zwecken verwendet worden sind,

 

4a.

für Benzine nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Gasöle nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 sowie für Erdgase, Flüssiggase[2] [Bis 31.12.2002: Flüssiggase, Erdgase] Flüssiggase und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2, die nachweislich in Höhe der am[3] [Bis 31.12.2002: den jeweils am 1. Januar 2000, 1. Januar 2001, 1. November 2001, 1. Januar 2002 oder ] 1. Januar 2003 geltenden Steuersätze des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 4 oder des § 3 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 versteuert worden sind [Bis 31.12.2002: oder für die jeweils am 1. Januar 2000, 1. Januar 2001, 1. November 2001, 1. Januar 2002 oder 1. Januar 2003 eine Nachsteuer nach § 35 entstanden ist] [4], und die

 

a)

in zur allgemein zugänglichen Beförderung von Personen bestimmten Schienenbahnen mit Ausnahme von Bergbahnen oder

 

b)

in Kraftfahrzeugen im genehmigten Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 des Persone...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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