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Mineralölsteuer-DV [bis 01.08.2006], Zuletzt gültige Fas ... / § 59 Mengenermittlung, Bestimmung von Bleigehalt, Normvolumen und Brennwert

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1Es gelten

 

1.

für die Ermittlung der Menge von Mineralölen, ausgenommen Mineralöle der Positionen 2711 und 2715 und der Unterpositionen 2901 21 bis 2901 29 der Kombinierten Nomenklatur, soweit sie nicht durch Wägen ermittelt werden kann, die DIN SO 91 Teil 1 (Ausgabe Juli 1984), die DIN 51 750 Teil 1 (Ausgabe Dezember 1990), die DIN 51 750 Teil 2 (Ausgabe Dezember 1990), die DIN 51 750 Teil 3 (Ausgabe Februar 1991), die DIN 51 757 (Ausgabe April 1994), der Band XIV (Ausgabe Januar 1982) des Kapitels 11.1 der Norm API Standard 2540 sowie die Anlage 2 zu dieser Verordnung,

 

2.

für die Bestimmung des Bleigehaltes von Benzin nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes die DIN 51 769 Teil 1 (Ausgabe Oktober 1981) und die DIN 51 769 Teil 8 (Ausgabe Oktober 1981),

 

3.

für die Bestimmung des Normvolumens von Erdgas und anderen gasförmigen Kohlenwasserstoffen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes die DIN 1343 (Ausgabe Januar 1990),

 

4.

für die Bestimmung des Brennwertes von Erdgas und anderen gasförmigen Kohlenwasserstoffen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes die DIN 5499 (Ausgabe Januar 1972).

 

5.

[1]für die Bestimmung des Schwefelgehalts von Kraftstoffen nach § 2 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 und 4 des Gesetzes der Entwurf der DIN 51 400-11 (Ausgabe Mai 2000).

2Die Normblätter, zu beziehen beim Beuth Verlag GmbH, Berlin, sind beim Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert niedergelegt.

[1] Nr. 5 eingefügt durch Zweite Verordnung zur Änderung der Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung und der Heizölkennzeichnungsverordnung. Anzuwenden ab 06.09.2002.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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