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Mineralölsteuer-DV [bis 01.08.2006], Zuletzt gültige Fas ... / § 2 Mineralölherstellung

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(1) 1Mineralölherstellung im Sinne des Gesetzes ist vorbehaltlich des Absatzes 4 die Herstellung von

 

1.

Kraftstoffen,

 

2.

Heizstoffen oder

 

3.

anderen Mineralölen als Kraft oder Heizstoffen, ausgenommen Mineralöle der Position 2710 mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien unter 95 Gewichtshundertteilen und Mineralöle der Positionen 3403, 3811 und 3817 der Kombinierten Nomenklatur.

2Dies gilt auch in einem Verfahren nach Artikel 82 oder 84 des Zollkodex (Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, ABl. EG Nr. L 302 S. 1, berichtigt im ABl. EG 1993 Nr. L 79 S. 84).

 

(2) Als Gewinnen gilt auch das Bestimmen von Waren nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 des Gesetzes zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff, ausgenommen Waren nach § 1 Abs. 2.

 

(3) Als Bearbeiten gilt auch das Mischen von Mineralöl mit anderen Stoffen, wenn das Gemisch ein Mineralöl ist, es sei denn, das Mischen erfolgt in einem Mineralöllager (§ 7 des Gesetzes) oder bei der Verwendung von steuerfreiem Mineralöl nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes.

 

(4) Für Betriebe, die nicht schon aus einem anderen Grunde Mineralölherstellungsbetriebe sind, gelten nicht als Mineralölherstellung

 

1.

[1]das Mischen von Mineralölen

 

a)

miteinander, ausgenommen das Mischen von Biokraft- oder Bioheizstoffen nach § 2a des Gesetzes mit anderen Mineralölen, oder

 

b)

mit anderen Stoffen

aa)

zur Herstellung von Zweitaktergemischen,

bb)

zum Kennzeichnen von Mineralölen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 bis 4 des Gesetzes,

oder

 

c)

mit Wasser,

Bis 31.12.2003:

1.

das Mischen von Mineralölen

a)

miteinander oder

b)

mit anderen Stoffen

aa)

zur Herstellung von Zweitaktergemischen oder

bb)

zum Kennzeichnen von Mineralölen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 bis 4 des Gesetzes,

 

2.

[2]das Misch...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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