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Mineralölsteuer-DV [bis 01.08.2006], Zuletzt gültige Fas ... / § 18 Antrag auf Erlaubnis

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(1) Wer steuerbegünstigtes Mineralöl nach den §§ 3, 4 oder 32 Abs. 1 oder 2 des Gesetzes verwenden oder verteilen will, hat die Erlaubnis nach § 12 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes, soweit sie nicht allgemein erteilt ist (§ 21), bei dem Hauptzollamt, in dessen Bezirk das Mineralöl verwendet oder verteilt werden soll, bei nicht ortsgebundener Verwendung oder Verteilung bei dem Hauptzollamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Geschäfts- oder Wohnsitz hat, zu beantragen.

 

(2) 1Der Antrag ist schriftlich in zwei Stücken vorzulegen. 2Darin sind die Art des Mineralöls nach der Bezeichnung im Gesetz und der Verwendungszweck anzugeben; dabei ist auch anzugeben, ob gleichartige versteuerte Mineralöle gehandelt, gelagert oder verwendet werden. 3Jedem der beiden Stücke sind beizufügen

 

1.

eine Beschreibung der Betriebs- und Lagerräume und der mit ihnen in Verbindung stehenden oder an sie angrenzenden Räume sowie ein Plan der Betriebsanlage, in dem die Lagerstätte für das Mineralöl (Mineralölempfangslager) kenntlich gemacht ist;

 

2.

eine Betriebserklärung, in der die Verwendung des Mineralöls genau beschrieben ist; darin ist anzugeben, ob und wie bei der Verwendung nicht aufgebrauchtes Mineralöl weiter verwendet werden soll, sowie ob bei der Verwendung Mineralöl gewonnen oder wiedergewonnen wird und wie es verwendet werden soll;

 

3.

eine Darstellung der Buchführung über die Verwendung oder Verteilung des steuerbegünstigten Mineralöls und eine Darstellung der Mengenermittlung, wenn Mineralöl nach den §§ 24 oder 24a versteuert oder eine Erstattung oder Vergütung nach den §§ 47 bis 49 in Anspruch genommen wird;

 

4.

die Erklärung über die Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 57, in der dieser sein Einverständnis erklärt hat;

 

5.

von ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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