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Mess- und Eichgebührenverordnung / Schlüsselzahlenuntergruppe 2.3: Selbsttätige Waagen

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Schlüsselzahl Sachgebiet Höhe der Gebühr in Euro

 

1. Eichung

 

 

Die angegebenen Belastungswerte beziehen sich auf die Höchstlast (Max.) der Auswägeeinrichtung.

 

 

Hinweise:

 

H 2.3-1 Die nachstehenden Gebühren schließen die Prüfung von Druckern und integrierten Messwertspeichern ein.

 

H 2.3-2 Bei Waagen der Schlüsselzahlenuntergruppe 2.3 mit mehreren Lastträgern, die wahlweise einzeln mit der Auswägeeinrichtung verbunden werden können, wird jeder Lastträger oder jede Einzelwaage einzeln verrechnet.

 

 

Selbsttätige Waagen zum Abwägen (SWA)

 

 

Hinweis:

 

H 2.3-3 Die Gebühr schließt bei SWA die Prüfung einer Überschuss- oder Restewaage sowie gegebenenfalls die Prüfung des Nachstromausgleichs ein.

 

2.3.1.1 bis 10 kg 232,80
2.3.1.2 über 10 kg bis 50 kg 361,60
2.3.1.3 über 50 kg bis 250 kg 535,50
2.3.1.4 über 250 kg bis 500 kg 658,30
2.3.1.5 über 500 kg bis 3 000 kg 741,70
2.3.1.6 über 3 000 kg Gebühr nach den Schlüsselzahlen 2.2.3.6 bis 2.2.3.9 zuzüglich 439,80

 

Dynamisch zu prüfende selbsttätige Kontrollwaagen (SKW)

 

2.3.2.1 bis 1 kg 385,50
2.3.2.2 über 1 kg bis 10 kg 433,40
2.3.2.3 über 10 kg 458,00

 

Mehrspurwaagen

 

2.3.2.4 selbsttätige Mehrspurkontrollwaagen nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.2…

 

Dynamisch zu prüfende selbsttätige Waagen für Einzelwägungen (SWE) mit Ausnahme fahrzeugmontierter Waagen

 

2.3.3.1 bis 10 kg 232,80
2.3.3.2 über 10 kg bis 50 kg 361,60
2.3.3.3 über 50 kg bis 250 kg 535,50
2.3.3.4 über 250 kg bis 500 kg 658,30
2.3.3.5 über 500 kg bis 3 000 kg 741,70
2.3.3.6 über 3 000 kg Gebühr nach den Schlüsselzahlen 2.2.3.6 bis 2.2.3.9 zuzüglich 439,80

 

Selbsttätige Gleiswaagen

 

2.3.4.1 selbsttätige Gleiswaagen mit einer Höchstlast von 3 000 kg oder mehr nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.2…

 

Dynamisch zu prüfende selb...

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