Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Manteltarifvertrag für das Friseurhandwerk im Lande Niedersachsen

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Informationen über diesen Tarifvertrag

Mantel-TV, Friseurhandwerk, Teile von Niedersachsen, 29.03.1999 (AVE-Anfang: 01.04.1999; AVE-Ende: 31.12.2005)

Nummer: 21402.031

Klassifizierung: Mantel-TV

Fachbereich: Friseurhandwerk

Tarifgebiet: Niedersachsen ohne die Gemeinden Langen, Loxstedt, Nordholz, Schiffdorf sowie die Samtgemeinden Bederkesa, Beverstedt, Hagen, Land Wursten

Geltungsbereich: Arbeiter und Angestellte

Datum: 29. März 1999

Vorgänger: 21402.017

Nachfolger: 21402.047

AVE
AVE Anfang 01. April 1999
AVE Ende 31. Dezember 2005

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 9 vom 14. Januar 2000

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für das Friseurhandwerk

vom 20. Dezember 1999

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Niedersachsen die nachfolgend bezeichneten Tarifverträge, nämlich

a) der Manteltarifvertrag

für das Friseurhandwerk in Niedersachsen vom 29. März 1999

zu Buchstabe a mit Wirkung vom 1. April 1999,

mit Ausnahme der Erweiterung des persönlichen Geltungsbereichs in den Tarifverträgen zu den Buchstabe a und b durch die Aufhebung der Einschränkung auf arbeiterrentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in § 1 Nr. 1 Buchstabe b sowie der Einführung von Arbeitszeitkonten in § 6a des Tarifvertrags zu Buchstabe a, die mit Wirkung vom 9. Oktober 1999 für allgemein verbindlich erklärt werden,

mit den unten stehenden Einschränkungen für allgemeinverbindlich erklärt.

Die Allgemeinverbindlicherklärung wird wie folgt eingeschränkt:

Zu Buchstabe a:

Soweit Bestimmungen der Tarifverträge auf Bestimmungen anderer Tarifverträge verweisen, erfasst die Allgemeinverbindlicherklärung die verweisenden Bestimmungen nur, wenn und soweit die in Bezug genommenen tariflichen Regelungen ihrerseits für allgemein verbindlich erklärt sind.

Zu Buchstabe a:

Die Protokollnotiz zu § 6a Nr. 1 und § 14 Nr. 7 werden von der Allgemeinverbindlicherklärung ausgenommen.

Die Allgemeinverbindlicherklärung ergeht mit folgendem klarstellenden Hinweis zu § 9 Nr. 11 und 14 des Tarifvertrags zu Buchstabe a:

Durch tarifliche Regelung kann ein Anspruch des Arbeitgebers auf Rückgewähr von Urlaubsentgelt nur im Umfang des über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus zu gewährenden Urlaubs begründet werden.

Unterzeichnet:

Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales

Manteltarifvertrag für das Friseurhandwerk im Lande Niedersachsen

vorn 29. März 1999

Gültig ab 1. April 1999

zwischen dem

LANDESINNUNGSVERBAND DES NIEDERSÄCHSISCHEN FRISEURHANDWERKS

- einerseits -

und der

GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHE DIENSTE, TRANSPORT UND VERKEHR

BEZIRKSVERWALTUNGEN NIEDERSACHSEN UND WESER-EMS

- andererseits -

wird folgender Manteltarifvertrag geschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

 

(1) Dieser Tarifvertrag gilt

 

a)

räumlich für das Land Niedersachsen in den Landesgrenzen am 1. April 1999 mit Ausnahme der Gemeinden Langen, Loxstedt, Nordholz, Schiffdorf sowie der Samtgemeinden Bederkesa, Beverstedt, Hagen, Land Wursten;

 

b)

fachlich für alle Betriebe und Betriebsabteilungen des Friseurhandwerks im Damenfach und im Herrenfach sowie im Theaterfach, in der Schönheitspflege (Kosmetik), der Fußpflege, der Haarbearbeitung und -verarbeitung;

 

c)

persönlich für alle in Friseurbetrieben und Betriebsabteilungen beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeiter, Arbeiterinnen und Angestellte) einschließlich der Teilzeitbeschäftigten des Friseurhandwerks.

Protokollnotiz zu § 1: Die Tarifparteien kommen überein, daß bei der Veränderung der niedersächsischen Landesgrenzen unverzüglich Tarifverhandlungen über die Einbeziehung dieser Bereiche in den Manteltarifvertrag aufgenommen werden.

 

(2) Dieser Tarifvertrag gilt nicht für Auszubildende.

§ 2 Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag wird schriftlich geschlossen, dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin ist eine Ausfertigung auszuhändigen. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, die Bestimmungen dieses Tarifvertrages einschränken oder ihnen entgegenstehen, sind unwirksam.

§ 3 Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Probezeit

Die ersten 30 Kalendertage der Beschäftigung gelten als Probezeit, es sei denn, daß im Arbeitsvertrag auf eine Probezeit verzichtet oder eine kürzere Probezeit vereinbart worden ist. Die Probezeit entfällt, wenn der/die Arbeitnehmer/in in unmittelbarem Anschluß an ein Ausbildungsverhältnis übernommen wird. Die Probezeit kann um die Zahl ausgefallener krankheitsbedingter Arbeitstage verlängert werden.

Mit ungekündigtem Ablauf der Probezeit wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet, das nur unter Einhaltung von beiderseits gleichen Kündigungsfristen beendet w...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.321
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    552
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    406
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    396
  • Sterbegeld
    301
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    290
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    287
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    267
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    253
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    251
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    246
  • Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3 Einzelbewertung: 0,002-%-Tagespauschale
    243
  • Aufmerksamkeiten
    197
  • Vorsorgepauschale
    187
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    176
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    174
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    162
  • Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.3 Nummer 2: Großbuchstaben S, M, F, FR, E
    161
  • Ende der Beschäftigung: Lohnsteuer, Beitrags- und Melderecht
    152
  • Altersentlastungsbetrag
    149
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Flexible Arbeitszeit: Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
Mann mit Laptop und Handy schaut auf seine Uhr
Bild: Pexels

Drei Viertel aller Unternehmen in Deutschland erfassen laut einer aktuellen Studie bereits die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden. Die meisten setzen dabei auf elektronische Zeiterfassung. Da bietet es sich an, Arbeitszeitkonten zu führen. Was gilt es rechtlich zu beachten und was sind die Möglichkeiten?


Arbeitszeit: Wie sich die Zeitumstellung auf Arbeitszeit und Vergütung auswirkt
Wecker bunt
Bild: Pexels

Am Sonntag, den 30. März 2025, werden die Uhren für die Sommerzeit wieder um eine Stunde vorgestellt. Die damit verbundene Stunde weniger sollten Arbeitgeber rechtzeitig bei ihren Planungen berücksichtigen - sowohl bei der Arbeitszeit- und Schichtplanung als auch bei der Vergütung.


Die täglichen Aufgaben im Griff: Crashkurs Personalarbeit
Crashkurs Personalarbeit
Bild: Haufe Shop

Die Autorin bietet einen klar strukturierten Überblick über die wichtigen Arbeitsprozesse und -inhalte moderner Personalabteilungen. Sie erhalten das komplette Handwerkszeug für die tägliche Personalarbeit. Mit vielen Checklisten, Formularen und Mustervorlagen sind Sie bestens gerüstet.


Mantel-TV, Friseurhandwerk, Niedersachsen, 08.02.1993 (AVE-Anfang: 01.04.1993; AVE-Ende: 31.03.1999)
Mantel-TV, Friseurhandwerk, Niedersachsen, 08.02.1993 (AVE-Anfang: 01.04.1993; AVE-Ende: 31.03.1999)

Informationen über diesen Tarifvertrag Mantel-TV, Friseurhandwerk, Niedersachsen, 08.02.1993 (AVE-Anfang: 01.04.1993; AVE-Ende: 31.03.1999) Nummer: 21402.017 Klassifizierung: Mantel-TV Fachbereich: Friseurhandwerk Tarifgebiet: Niedersachsen ohne die ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren