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Mantel-TV, Steine- u. Erdenind. sowie Betonsteinhandwerk ... / Anhang 1

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LOHNGRUPPENEINTEILUNGEN

  Seite
   
Betonfertigteilwerke 47
   
Betonwerke und Betonsteinhandwerk 49
   
Feuerfest und Steinzeug 50
   
Gips 53
   
Granit Bayerischer Wald 55
   

Granitwerkstein- und Schleifereisowie

Pflastersteinbetriebe
57
   
Kalk, Trockenmörtel sowie Terrazzomahlwerke 60
   
Leichtbauplatten-Industrie 63
   
Marmor- und Juramarmor 66
   
Muschelkalk und Sandstein 69
   
Naturstein 70
   
Porenbetonindustrie 71
   
Solnhofener Naturstein-Platten 73
   
Zement 74

LOHNGRUPPENEINTEILUNG

Für die Entlohnung der gewerblichen Arbeitnehmer in den BETONFERTIGTEILWERKEN in Bayern sind folgende Lohngruppen zugrunde zu legen:

 

Lohngruppe 1 = Betriebsarbeiter

Betriebsarbeiter, die Arbeiten verrichten, für die eine Anlernung nicht erforderlich ist, so daß sie nach kurzer Einweisung die zugewiesene Arbeit verrichten und jederzeit durch andere Arbeitnehmer ersetzt werden können sowie Arbeitnehmer während der Einarbeitungszeit von längstens 6 Monaten für die Lohngruppe 2.

 

Lohngruppe 2 = Angelernte Arbeiter

Arbeitnehmer, die Arbeiten verrichten, für die eine Anlernung erforderlich ist, die zu schwierigen Arbeiten herangezogen werden können, also qualifizierte Arbeitnehmer.

 

Lohngruppe 3 = Facharbeiter

Arbeitnehmer, deren Arbeit besondere Schwierigkeitsgrade aufweist und/oder die besonders verantwortliche Tätigkeiten ausüben.

Z. B. Arbeitnehmer, die ständig mit dem Bedienen von hochwertigen Maschinen mit Regulierung/Steuerung betraut sind.

 

Lohngruppe 4a = Gehobener Facharbeiter

Facharbeiter mit einschlägiger Ausbildung, soweit sie in ihrem Fach tätig sind sowie Arbeitnehmer, die ein gleichwertiges Können, wie es im Berufsbild der Ausbildungsberufe festgelegt ist, besitzen und dem gehobenen Facharbeiter gleichgestellt werden.

 

Lohngruppe 4b = Arbeitnehmer der Lohngruppe 4a, soweit sie nicht in Akkord oder Prämie beschäftigt ...

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