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Mantel-TV, Groß- u. Außenhandel, Niedersachsen, 19.06.19 ... / Informationen über diesen Tarifvertrag

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Mantel-TV, Groß- u. Außenhandel, Niedersachsen, 19.06.1997 (AVE-Anfang: 01.01.1997; AVE-Ende: 28.02.2002)

Nummer: 15006.049

Klassifizierung: Mantel-TV

Fachbereich: Groß- u. Außenhandel

Tarifgebiet: Niedersachsen

Geltungsbereich: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende

Datum: 19. Juni 1997

Vorgänger: 15006.034

AVE
AVE Anfang 01. Januar 1997
AVE Ende 28. Februar 2002

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 8 vom 14. Januar 1998

Bemerkung

  1. §§ 7, 8, 10, 11, 13 u. 14 erst ab 01.07.1997 allgemeinverbindlich.
  2. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  3. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für den Groß- und Außenhandel

vom 5. Dezember 1997

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß des Landes Niedersachsen die nachfolgend bezeichneten Tarifverträge

 

zu Buchstabe a mit Wirkung vom 1. Januar 1997, §§ 7, 8, 10, 11, 13 und 14 jedoch erst mit Wirkung vom 1. Juli 1997,

 

für allgemeinverbindlich erklärt:

a) Manteltarifvertrag vom 19. Juni 1997 nebst Protokollnotiz vom 19. Juni 1997 für den Groß- und Außenhandel im Land Niedersachsen.

Die Allgemeinverbindlicherklärung wird wie folgt eingeschränkt:

 

Zu Buchstaben a, b und c:

 

Die Allgemeinverbindlicherklärung erstreckt sich nicht auf Betriebe oder selbständige Betriebsabteilungen, die von den Rahmen- oder Sozialkassentarifver...

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