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Mantel-TV, Einzelhandel, Rheinland-Pfalz, 22.06.1993 (AV ... / § 17 Schlußbestimmungen

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1.

Dieser Tarifvertrag tritt am 1.1.1993 in Kraft.

Abweichend hiervon wird die Regelung in § 9 Ziffer 10 erst zum 1.7.1993 wirksam.

 

2.

Dieser Tarifvertrag kann von jeder Vertragspartei mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen.

Die Kündigung kann frühestens zum 31.12.1996 erfolgen.

Ausgenommen hiervon ist der § 13 (Arbeitsunfähigkeit), der befristet bis zum 31.12.1996, mit dreimonatiger Frist gekündigt werden kann.

 

3.

Günstigere, über den Inhalt dieses Tarifvertrages hinausgehende Vereinbarungen werden durch diesen Manteltarifvertrag nicht berührt.

 

4.

Dieser Tarifvertrag ist im Betrieb an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhändigen. Er kann statt dessen auch allen ArbeitnehmerInnen ausgehändigt werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?

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  1. Dieser Tarifvertrag tritt am 1.11.1996 in Kraft.   Gleichzeitig werden der Manteltarifvertrag vom 22.6.1993 sowie die Protokollnotizen zu § 5 Arbeitszeiten und Pausen sowie zu § 6 Teilzeit vom 22.6.1993 außer Kraft gesetzt. ...

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