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Mantel-TV, Bodenabfertigungsdienste an deutschen Verkehr ... / Informationen über diesen Tarifvertrag

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Mantel-TV, Bodenabfertigungsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen, Bundesrepublik, 15.02.2024 (AVE-Anfang: 29.08.2024; AVE-Ende: 30.04.2025)

Nummer: 183009100006

Klassifizierung: Mantel-TV

Fachbereich: Bodenabfertigungsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen

Tarifgebiet: Bundesrepublik

Geltungsbereich: alle Arbeitnehmer und Auszubildende

Datum: 15. Februar 2024

Nachfolger: 183009100009

AVE
AVE Anfang 29. August 2024
AVE Ende 30. April 2025

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer B1 vom 03. Februar 2025

Bemerkung

Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für die Bodenabfertigungsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen

Vom 22. Januar 2025

Auf Grund des § 5 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 7 des Tarifvertragsgesetzes, dessen Absatz 1 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), dessen Absatz 2 durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055) und dessen Absatz 7 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, wird auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss der

Manteltarifvertrag für die Bodenabfertigungsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen (MTV BVD) vom 15. Februar 2024

– frühestens kündbar zum 31. Juli 2028 –

abgeschlossen zwischen dem Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr (ABL) e. V., Kieshecker Weg 148, 40468 Düsseldorf und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Leipziger St...

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