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Mantel-TV, Bäckerhandwerk, Brandenburg u. Berlin (Ost) s ... / § 16 Sondervereinbarungen

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Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die gegen diesen Tarifvertrag verstoßen, sind ungültig. Abweichungen von den Bestimmungen des Tarifvertrages sind nur mit Zustimmung beider Tarifvertragsparteien rechtswirksam, die durch allgemeine Notzeiten notwendig werden können. Im übrigen sind die Bestimmungen dieses Manteltarifvertrages Mindestbestimmungen. Bisher bessere Arbeitsbedingungen können durch Abschluß dieses Vertrages nicht verschlechtert werden.

Dieser Tarifvertrag sowie Lohntarifvertrag, Arbeitszeitbestimmungen, Jugendarbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz müssen in jedem Betrieb an sichtbarer Stelle aushängen.

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