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Lohntarifvertrag Nr. 36 für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern vom 9. März 2021 gültig ab 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022

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Informationen über diesen Tarifvertrag

Lohn-TV Nr. 36, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Bayern, 09.03.2021 i.d.F. vom 29.05.2021 (AVE-Anfang: 01.01.2021; AVE-Ende: 31.12.2022)

Nummer: 256000200087

Klassifizierung: Lohn-TV

Fachbereich: Wach- und Sicherheitsgewerbe

Tarifgebiet: Bayern

Geltungsbereich: Arbeiter

Datum: 09. März 2021

Vorgänger: 2560002.00084

Nachfolger: 256000200087

AVE
AVE Anfang 01. Januar 2021
AVE Ende 31. Dezember 2022

Fundstelle: Bundesanzeiger vom 06. August 2021

Bemerkung

a) Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
b) Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen

Vom 12. Juli 2021

Auf Grund des § 5 Absatz 1 in Verbindung mit den Absatz 2, 6 und 7 des Tarifvertragsgesetzes, dessen Absatz 1 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S.1348), dessen Absatz 2 durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055) und dessen Absatz 7 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, wird auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Bayern

der Lohntarifvertrag Nr. 36 für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern vom 9. März 2021 in der Fassung der Protokollnotiz vom 29. Mai 2021

– erstmals kündbar zum 31. Dezember 2022 –

abgeschlossen zwisch...

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