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Lohntarifvertrag Nr. 30 für alle gewerblichen Arbeitnehmer und Auszubildende des privaten Omnibusgewerbes in Bayern

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Informationen über diesen Tarifvertrag

Lohn-TV Nr. 30, privates Omnibusgewerbe, Bayern, 29.08.2023 (AVE-Anfang: 01.10.2023; AVE-Ende: 31.03.2025)

Nummer: 180002200064

Klassifizierung: Lohn-TV

Fachbereich: privates Omnibusgewerbe

Tarifgebiet: Bayern

Geltungsbereich: Arbeiter

Datum: 29. August 2023

Vorgänger: 180002200063

Nachfolger: 180002200065

AVE
AVE Anfang 01. Oktober 2023
AVE Ende 31. März 2025

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer B8 vom 10. April 2024

Bemerkung

Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das private Omnibusgewerbe

Vom 7. März 2024

Auf Grund des § 5 Absatz 1 in Verbindung mit den Absätzen 2, 6 und 7 des Tarifvertragsgesetzes, dessen Absatz 1 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), dessen Absatz 2 durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055) und dessen Absatz 7 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, wird auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Bayern

der Lohntarifvertrag Nr. 30 für alle gewerblichen Arbeitnehmer und Auszubildende des privaten Omnibusgewerbes in Bayern vom 29. August 2023

– erstmals kündbar zum 31. März 2025 –

abgeschlossen zwischen dem Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen e. V., Georg-Brauchle-Ring 91, 80992 München, und der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Bayern, Neumarkter Straße 22, 81673 München,

mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 und mit den weiter untenstehenden...

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