Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Lohntarifvertrag Kerntechnische Anlagen für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Niedersachsen

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Informationen über diesen Tarifvertrag

Lohn-TV für Kerntechnische Anlagen, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Niedersachsen, 10.11.2008 (AVE-Anfang: 24.02.2009; AVE-Ende: 31.10.2010)

Nummer: 25607.034

Klassifizierung: Lohn-TV

Fachbereich: Wach- u. Sicherheitsgewerbe

Tarifgebiet: Niedersachsen

Geltungsbereich: Arbeiter

Datum: 10. November 2008

Nachfolger: 25607.040

AVE
AVE Anfang 24. Februar 2009
AVE Ende 31. Oktober 2010

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 111 vom 30. Juli 2009

Bemerkung

a) Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
b) Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Wach- und Sicherheitsgewerbe

vom 8. Juli 200

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Niedersachsen

der Lohntarifvertrag Kerntechnische Anlagen einschließlich Protokollnotiz für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Niedersachsen vom 10. November 2008

mit Wirkung vom 24. Februar 2009 mit den weiter unten stehenden Maßgaben für allgemeinverbindlich erklärt.

Die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags ergeht mit folgenden Maßgaben:

a) Von der Allgemeinverbindlicherklärung wird ausgenommen:

in § 8 der Satz 3.

b) Die Allgemeinverbindlicherklärung ergeht mit folgendem Hinweis:

§ 7 Erlöschen von Ansprüchen bezieht sich nur auf diesen Lohntarifvertrag.

Unterzeichnet:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Lohntarifvertrag Kerntechnische Anlagen für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Niedersachsen

vom 10. November 2008

Zwischen dem

Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V.,

Landesgruppe Niedersachsen

- einerseits -

und der

ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,

Landesbezirk Niedersachsen-Bremen

- andererseits -

wird folgender Lohntarifvertrag abgeschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

Dieser Tarifvertrag gilt

räumlich: für die kerntechnischen Anlagen, Baustellen, Zwischenlager und Endlager in Niedersachsen

fachlich: für Betriebe, die Sicherheits- und Bewachungsaufgaben wahrnehmen

persönlich: für gewerbliche Mitarbeiter im Werkschutz in kerntechnischen Anlagen, sowie in diesem Tarifvertrag tarifierte Tätigkeiten, die beim Rückbau ausgeübt werden

Alle personenbezogenen Begriffe in diesem Vertrag gelten für Männer und Frauen gleichermaßen, soweit der Begriff auf sie zutrifft.

§ 2 Eingruppierung

Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen und ausgeführten Tätigkeiten. Eingruppierungen werden im Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen Betriebsrat vorgenommen.

§ 3 Entgeltgruppen Werkschutz

 

A 1

Werkschutzleute vor Ablegung einer Prüfung gemäß Prüfungsordnung einer IHK oder einer gleichwertigen Ausbildung in den ersten 6 Monaten der Betriebszugehörigkeit.

 

A 2

Werkschutzleute vor Ablegung einer Prüfung gemäß Prüfungsordnung einer IHK und einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Monaten.

 

A 3

Werkschutzleute, die nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss vom 31. August 1982 (BGBl. IS. 1232) geprüfte Werkschutzfachkräfte sind oder Werkschutzmitarbeiter mit gleichwertiger Prüfung, in den ersten 6 Monaten der Betriebszugehörigkeit.

 

A 4

Werkschutzleute, die nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss vom 31. August 1982 (BGBl. IS. 1232) geprüfte Werkschutzfachkräfte sind oder Werkschutzmitarbeiter mit gleichwertiger Prüfung mit mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.

 

A 5

Stellvertretende Schichtführer

 

A 6

Schichtführer

§ 4 Entgelttabelle

Entgeltgruppe

Stundengrundlohn in EUR

ab 1. 11.08

Stundengrundlohn in EUR

ab 1. 11.09
A 1 12,32 12,68
A 2 13,40 13,79
A 3 12,94 13,32
A 4 14,37 14,79
A 5 14,92 15,35
A 6 15,18 15,62

§ 5 Zuschläge und Zulagen

Werkschutzleute, die in die nebenberufliche Werkfeuerwehr bestellt sind, erhalten eine monatliche Zulage.

Truppmann EUR 57,00
Truppführer/Gruppenführer EUR 70,00
Zugführer EUR 84,50

Bei Tätigkeit unter schwerem Atemschutz wird als Zuschlag 65 % des Grundlohnes bezahlt. Berechnungsgrundlage ist der Grundlohn der Entgeltgruppe A 4.

Hundeführer, die den Dienst mit Wachhunden ausüben, erhalten nach Ablegung einer Prüfung eine Zulage von EUR 0,40 pro Stunde.

Dem Hundeführer ist innerhalb eines halben Jahres Gelegenheit zu einer Prüfung zu geben.

§ 6 Reinigungspauschale

Der Arbeitnehmer erhält für die Reinigung der Bekleidung eine monatliche Pauschale von 17,50 EUR netto.

§ 7 Erlöschen von Ansprüchen

Sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen beiderseits drei Monate nach Fälligkeit, von oder gegen ausgeschiedene Arbeitnehmer, einen Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern sie nicht vorher unter Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht worden sind.

Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Ablehnung gerichtlich geltend gemacht wird.

Von dieser Ausschlussfrist werden jedoch Schadensersatzansprüche, die au...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.303
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    730
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    675
  • Erholungsbeihilfen
    650
  • Fahrtkostenzuschuss
    581
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    570
  • Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele
    490
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    480
  • Abfindungen: Lohnsteuer und Beiträge / Sozialversicherung
    457
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    434
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    423
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    417
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    416
  • Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs
    406
  • Jubiläumszuwendung
    399
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung mit Sachgrund
    386
  • Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen
    382
  • Urlaubsabgeltung
    376
  • Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber / 4.2.2 Kilometerpauschalen
    363
  • Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG / 4.1 Allgemeine Bestimmungen
    354
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Über 500 Entgeltarten in der Praxis: Entgeltabrechnung
Entgeltabrechnung
Bild: Haufe Shop

Das Buch stellt an vielen Beispielrechnungen alle wichtigen Entgeltarten vor und zeigt, wie Sie auch knifflige Fälle korrekt durchführen. Im Entgeltabrechnungs-ABC erfahren Sie schnell, was den Lohnsteuer- und Beitragspflichten unterliegt oder für die Berechnung des Mindestlohns relevant ist.


Lohn-TV für Kerntechnische Anlagen, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Niedersachsen, 17.11.2010 (AVE-Anfang: 01.11.2010; AVE-Ende: 30.09.2012)
Lohn-TV für Kerntechnische Anlagen, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Niedersachsen, 17.11.2010 (AVE-Anfang: 01.11.2010; AVE-Ende: 30.09.2012)

Informationen über diesen Tarifvertrag Lohn-TV für Kerntechnische Anlagen, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Niedersachsen, 17.11.2010 (AVE-Anfang: 01.11.2010; AVE-Ende: 30.09.2012) Nummer: 25607.040 Klassifizierung: Lohn-TV Fachbereich: Wach- u. ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren