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Lohntarifvertrag für die Glas- und Gebäudereinigung

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Informationen über diesen Tarifvertrag

Lohn-TV, Gebäudereinigerhandwerk, Teile von Rheinland-Pfalz, 10.07.1998 (AVE-Anfang: 01.04.1998; AVE-Ende: 30.04.2000)

Nummer: 21201.173

Klassifizierung: Lohn-TV

Fachbereich: Gebäudereinigerhandwerk

Tarifgebiet: Reg.-Bez. Rheinhessen-Pfalz ohne die Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen sowie der darin liegenden kreisfreien Städte

Geltungsbereich: Arbeiter u. Auszubildende

Datum: 10. Juli 1998

Vorgänger: 21201.150

Nachfolger: 21201.196

AVE
AVE Anfang 01. Mai 1998
AVE Ende 30. April 2000

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 6 vom 12. Januar 1999

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages für die Glas- und Gebäudereinigung

vom 18. November 1998

Auf Grund der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erteilten Ermächtigung wird gemäß § 5 des Tarifvertragsgesetzes im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß für Rheinland-Pfalz der nachstehend aufgeführte Tarifvertrag mit Wirkung vom 1. Mai 1998 für allgemeinverbindlich erklärt:

 

Lohntarifvertrag einschließlich Ausbildungsvergütung und Arbeitszeitregelung für die Glas- und Gebäudereinigung im Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz mit Ausnahme der Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen sowie der hierin liegenden kreisfreien Städte des Landes Rheinland-Pfalz vom 10. Juli 1998.

Unterzeichnet:

Rheinland-P...

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