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Lohntarifvertrag für den Einzelhandel in Rheinland-Pfalz

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Informationen über diesen Tarifvertrag

Lohn-TV, Einzelhandel, Rheinland-Pfalz, 09.07.1998 (AVE-Anfang: 01.05.1998; AVE-Ende: 30.04.1999)

Nummer: 15310.066

Klassifizierung: Lohn-TV

Fachbereich: Einzelhandel

Tarifgebiet: Rheinland-Pfalz

Geltungsbereich: Arbeiter u. Auszubildende

Datum: 09. Juli 1998

Vorgänger: 15310.062

Nachfolger: 15310.070

AVE
AVE Anfang 01. Mai 1998
AVE Ende 30. April 1999

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 6 vom 12. Januar 1999

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für den Einzelhandel

vom 18. November 1998

Auf Grund der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erteilten Ermächtigung werden gemäß § 5 des Tarifvertragsgesetzes im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß für Rheinland-Pfalz die nachstehend bezeichneten Tarifverträge für den Bereich des Einzelhandels in Rheinland-Pfalz mit Wirkung vom 1. Mai 1998 für allgemeinverbindlich erklärt:

b) Lohntarifvertrag einschließlich Ausbildungsvergütungen vom 9. Juli 1998

Die Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge wird wie folgt eingeschränkt:

 

Soweit die Tarifverträge auf andere Tarifverträge verweisen, gilt die Allgemeinverbindlicherklärung nur, wenn und soweit der Vertrag, auf den Bezug genommenen wird, auch allgemeinverbindlich ist.

 

Unterzeichnet:

Rheinland-Pfalz Ministerium für Arbeit, Soziales und Ge...

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