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Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Baden-Württemberg

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Informationen über diesen Tarifvertrag

Lohn-TV, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Baden-Württemberg, 16.06.2000 (AVE-Anfang: 01.07.2000; AVE-Ende: 31.05.2002)

Nummer: 25601.035

Klassifizierung: Lohn-TV

Fachbereich: Wach- u. Sicherheitsgewerbe

Tarifgebiet: Baden-Württemberg

Geltungsbereich: Arbeiter

Datum: 16. Juni 2000

Vorgänger: 25601.032

Nachfolger: 25601.039

AVE
AVE Anfang 01. Juli 2000
AVE Ende 31. Mai 2002

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 237 vom 16. Dezember 2000

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages für das Wach- und Sicherheitsgewerbe

vom 23. November 2000

 

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Baden-Württemberg der nachfolgend bezeichnete Tarifvertrag, nämlich

 

der Lohntarifvertrag vom 16. Juni 2000 nebst Protokollnotiz Nummer 1 des Anhangs für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Baden-Württemberg

 

mit Wirkung vom 1. Juli 2000, jedoch § 2 Buchstaben v und e 1. Lohngruppe sowie Buchstabe j mit Wirkung vom 13. Oktober 2000

 

mit der weiter unten stehenden Einschränkung für den Bereich des Landes Baden-Württemberg für allgemeinverbindlich erklärt.

 

Die Allgemeinverbindlicherklärung ergeht mit folgender Einschränkung:

Soweit Bestimmungen des Lohntarifvertrages auf Bestimmungen anderer Tarifverträge verwiesen, erfasst die ...

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