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Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Baden-Württemberg

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Informationen über diesen Tarifvertrag

Lohn-TV, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Baden-Württemberg, 10.09.2009 (AVE-Anfang: 01.06.2009; AVE-Ende 31.05.2011)

Nummer: 25601.055

Klassifizierung: Lohn-TV

Fachbereich: Wach- u. Sicherheitsgewerbe

Tarifgebiet: Baden-Württemberg

Geltungsbereich: Arbeiter und Auszubildende

Datum: 10. September 2009

Vorgänger: 25601.052

Nachfolger: 25601.057

AVE
AVE Anfang 01. Juni 2009
AVE Ende 31. Mai 2011

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 92 vom 24. Juni 2010

Bemerkung

a) Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
b) Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Wach- und Sicherheitsgewerbe

vom 17. Mai 2010

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1959 (BGBl. I S. 1323), geändert durch Artikel 223 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss Baden-Württemberg antragsgemäß

der Lohntarifvertrag einschließlich Ausbildungsvergütungen für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Baden-Württemberg vom 10. September 2009

mit Wirkung vom 1. Juni 2009

in folgendem Umfang und mit den weiter unten stehenden Einschränkungen und Hinweisen für den Bereich des Landes Baden-Württemberg für allgemeinverbindlich erklärt:

§ 1

§ 2:

I 1.,

I 2. bis zum 31. Mai 2010,

II 1.,

III 3. b is zum 31. Mai 2010,

IV,

V...

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