Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Lohntarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk in Nordrhein-Westfalen

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Informationen über diesen Tarifvertrag

Lohn-TV, Gebäudereinigerhandwerk, Nordrhein-Westfalen, 15.02.2001 (AVE-Anfang: 01.05.2001; AVE-Ende: 30.04.2003)

Nummer: 21201.203

Klassifizierung: Lohn-TV

Fachbereich: Gebäudereinigerhandwerk

Tarifgebiet: Nordrhein-Westfalen

Geltungsbereich: Arbeiter u. Auszubildende

Datum: 15. Februar 2001

Vorgänger: 21201.188

Nachfolger: 21201.213

AVE
AVE Anfang 01. Mai 2001
AVE Ende 30. April 2003

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 130 vom 17. Juli 2001

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Gebäudereiniger-Handwerk

vom 12. Juni 2001

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen der nachfolgend bezeichnete Tarifvertrag, nämlich

 

der Lohntarifvertrag einschließlich Ausbildungsvergütungen vom 15. Februar 2001 für das Gebäudereiniger-Handwerk in Nordrhein-Westfalen

 

mit Wirkung vom 1. Mai 2001 für allgemeinverbindlich erklärt.

Unterzeichnet:

Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen

Lohntarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk in Nordrhein-Westfalen

vom 15. Februar 2001

Zwischen

dem Landesinnungsverband des

Gebäudereiniger-Handwerks für das Land NRW

Frankenwerft 35, 50667 Köln

- einerseits -

und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

Landesverband Nordrhein

Sonnenstr. 10, 40227 Düsseldorf

- andererseits -

der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

Landesverband Westfalen

Kreuzstr. 22, 44139 Dortmund

wird nachstehender Tarifvertrag geschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

I. Räumlich: Das Land Nordrhein-Westfalen.

II. Fachlich: Alle Betriebe des Gebäudereiniger-Handwerks.

lIl. Persönlich: Alle Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften über die Rentenversicherung der Arbeiter gemäß dem 6. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, einschließlich derjenigen, die gemäß § 8 (SGB IV) eine geringfügige Beschäftigung ausüben.

§ 2 Lohngruppen und Löhne

Es gelten folgende Lohngruppen und Löhne:

    ab 1.5.2001 ab 1.5.2002
    DM EURO DM EURO
Tätigkeitsbereich 1          
Glasreinigung und Gebäudeaußenreinigung          
Fachvorarbeiter/innen 115 % 25,82 13,20 26,44 13,52
Facharbeiterinnen (Ecklohn A) 100 % 22,45 11,48 22,99 11,75
Reiniger/innen (Ecklohn A) 90 % 20,21 10,33 20,69 10,58
Helfer/innen (Ecklohn A) 85 % 19,08 9,76 19,54 9,99

Tätigkeitsbereich 2

Unterhaltsreinigung und Gebäudeinnenreinigung

Reiniger/innen (Ecklohn B) 100 % 15,15 7,75 15,52 7,94
Vorarbeiter/innen (Ecklohn B) 110 % 16,67 8,52 17,07 8,73
Vorarbeiterinnen für Arbeitsgruppen          
mit mehr als 15 Arbeitnehmern 115 % 17,42 8,91 17,85 9,13

Tätigkeitsbereich 3

Bauschlußreinigung

Reiniger/innen vom Ecklohn B 115 % 17,42 8,91 17,85 9,13
Vorarbeiter/innen vom Ecklohn B 120 % 18,18 9,30 18,62 9,52
Vorarbeiter/innen von Arbeitsgruppen          
mit mehr als 15 Arbeitnehmern          
vom Ecklohn B 125 % 18,94 9,68 19,40 9,92

§ 3 Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge)

Es gelten folgende Ausbildungsvergütungen:      
  ab 1.5.2001 ab 1.5.2002
  DM EURO DM EURO
im 1. Ausbildungsjahr 950 486 970 496
im 2. Ausbildungsjahr 1140 583 1165 596
im 3. Ausbildungsjahr 1330 680 1360 695

§ 4 Inkrafttreten und Laufdauer

Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2001 in Kraft und kann mit einer Frist von 6 Monaten beiderseitig, erstmals zum 30. April 2003, gekündigt werden.

Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, im Falle der Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Kündigung zu Verhandlungen zusammenzutreten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.438
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    665
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    486
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    445
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    396
  • Sterbegeld
    351
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    325
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    307
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    305
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    302
  • Altersentlastungsbetrag
    254
  • Aufmerksamkeiten
    248
  • Vorsorgepauschale
    231
  • Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.3 Nummer 2: Großbuchstaben S, M, F, FR, E
    229
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    229
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    212
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    207
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    196
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    195
  • Vorgesetztenbeurteilung zielgerichtet durchführen / 9.5 Beurteilungsbogen für die Vorgesetztenbeurteilung
    183
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Künstliche Intelligenz: Nordrhein-Westfalen startet KI-Bildungsinitiative mit Microsoft
Zusammenarbeit am Arbeitsplatz
Bild: Adobe Stock

Nordrhein-Westfalen startet mit Unterstützung von Microsoft eine Bildungsinitiative zur KI-Qualifizierung: Etwa 200.000 Lehrkräfte, 33.000 Finanzverwaltungsmitarbeitende und 100.000 Auszubildende sollen gezielt im Umgang mit Künstlicher Intelligenz geschult werden.


Azubi-Vergütung: Tarifliche Ausbildungsvergütung stark gestiegen
Bauarbeiter Rohr
Bild: Pexels

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen in Deutschland sind 2024 im Vergleich zum Vorjahr im bundesweiten Durchschnitt um 6,3 Prozent gestiegen. Das ist der prozentual höchste Anstieg seit 1992. Und zum ersten Mal waren 2024 die Durchschnittswerte für Auszubildende in West- und Ostdeutschland nahezu identisch. Das zeigt die Auswertung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).


Der interaktive Workshop: Toolkit Candidate Experience
Toolkit Candidate Experience
Bild: Haufe Shop

Die Candidate Experience entscheidet über Arbeitgeberattraktivität und Bewerbungseingänge. Wer hier nicht überzeugt, verliert nicht nur Talente. Mit dem Toolkit haben Sie praxiserprobtes Recruitingwissen an der Hand und optimieren alle Touchpoints maßgeschneidert für Ihre Kandidat:innen.


Lohn-TV, Gebäudereinigerhandwerk, Nordrhein-Westfalen, 20.01.2000 (AVE-Anfang: 01.05.2000; AVE-Ende: 30.04.2001)
Lohn-TV, Gebäudereinigerhandwerk, Nordrhein-Westfalen, 20.01.2000 (AVE-Anfang: 01.05.2000; AVE-Ende: 30.04.2001)

Informationen über diesen Tarifvertrag Lohn-TV, Gebäudereinigerhandwerk, Nordrhein-Westfalen, 20.01.2000 (AVE-Anfang: 01.05.2000; AVE-Ende: 30.04.2001) Nummer: 21201.188 Klassifizierung: Lohn-TV Fachbereich: Gebäudereinigerhandwerk Tarifgebiet: ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren