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Lohntarifvertrag für das Bewachungsgewerbe in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland

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Informationen über diesen Tarifvertrag

Lohn-TV, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Rheinland-Pfalz u. Saarland, 28.08.2002 (AVE-Anfang: 01.04.2003; AVE-Ende: 30.09.2003)

Nummer: 25609.040

Klassifizierung: Lohn-TV

Fachbereich: Wach- und Sicherheitsgewerbe

Tarifgebiet: Rheinland-Pfalz u. Saarland

Geltungsbereich: Arbeiter

Datum: 28. August 2002

Vorgänger: 25609.028

Nachfolger: 25609.045

AVE
AVE Anfang 01. April 2003
AVE Ende 30. September 2003

Fundstellen: Bundesanzeiger Nummer 115 vom 26. Juni 2003
Bundesanzeiger Nummer 118 vom 01. Juli 2003

Bemerkung

a) Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
b) Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für das Wach- und Sicherheitsgewerbe

vom 28. Mai 2003

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführten Tarifverträge für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz mit Wirkung vom 1. April 2003 für allgemeinverbindlich erklärt:

a) Lohntarifvertrag vom 28. August 2002

für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Rheinland-Pfalz und im Saarland

Die Allgemeinverbindlicherklärung der oben aufgeführten Tarifverträge wird wie folgt eingeschränkt:

Soweit Bestimmungen der Tarifverträge auf Bestimmungen anderer Tarifverträge verweisen, erfasst die Allgemeinverbindlicherklärung die verweisenden Bestimmungen nur, wenn und soweit di...

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