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Lohntarifvertrag einschließlich Ausbildungsvergütungen für das Gebäudereiniger-Handwerk in Baden-Württemberg

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Informationen über diesen Tarifvertrag

Lohn-TV, Gebäudereinigerhandwerk, Baden-Württemberg, 05.04.2002 (AVE-Anfang: 01.05.2002; AVE-Ende: 31.03.2004)

Nummer: 21201.208

Klassifizierung: Lohn-TV

Fachbereich: Gebäudereinigerhandwerk

Tarifgebiet: Baden-Württemberg

Geltungsbereich: Arbeiter u. Auszubildende

Datum: 05. April 2002

Vorgänger: 21201.194

Nachfolger: 21201.221

AVE
AVE Anfang 01. Mai 2002
AVE Ende 31. März 2004

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 150 vom 14. August 2002

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Gebäudereiniger-Handwerk

vom 17. Juli 2002

 

Auf Grund des § 5 des Tarufvertragsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Baden-Württemberg

 

der Lohntarifvertrag einschließlich Ausbildungsvergütungen für das Gebäudereiniger-Handwerk in Baden-Württemberg vom 5. April 2002

 

mit Wirkung vom 1. Mai 2002

 

mit der weiter unten stehenden Einschränkung für den Bereich des Landes Baden-Württemberg für allgemeinverbindlich erklärt.

 

Die Allgemeinverbindlicherklärung wird wie folgt eingeschränkt:

Soweit Bestimmungen des Tarifvertrags auf Bestimmungen anderer Tarifverträge verweisen, erfasst die Allgemeinverbindlicherklärung die verweisenden Bestimmungen nur, wenn und soweit die in Bezug genommenen tariflichen Regelungen ihrerseits für allgemeinverbindlich er...

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