Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Lohnsteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2023 / Zu § 39 EStG

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

H 39.1 Lohnsteuerabzugsmerkmale

Allgemeines

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

  • Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale >BMF vom 08.11.2018 (BStBl I S. 1137)

    Anhang 13a I

  • Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale im ELStAM-Verfahren für gemäß § 1 Abs. 4 beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer ab dem 01.01.2020 >BMF vom 07.11.2019 (BStBl I S. 1087)

    Anhang 13a II

Bescheinigung der Religionsgemeinschaft

  • Die Bescheinigung der Religionsgemeinschaft ist verfassungsgemäß (>BVerfG vom 25.05.2001 - 1 BvR 2253/00). Dies gilt auch für die Eintragung "--", aus der sich ergibt, dass der Stpfl. keiner kirchensteuererhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft angehört (>BVerfG vom 30.09.2002 - 1 BvR 1744/02).
  • Beispiele

    Konfessionszugehörigkeit Eintragung im Feld
    Arbeitnehmer Ehegatte Kirchensteuerabzug
    ev rk ev rk
    ev ev ev
    rk – – rk
    – – ev – –
    – – – – – –

H 39.2 Änderungen und Ergänzungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale

(unbesetzt)

H 39.3 Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug

(unbesetzt)

H 39.4 Lohnsteuerabzug bei beschränkter Einkommensteuerpflicht

Arbeitnehmer mit Wohnsitz

  • in Belgien

    >Grenzgängerregelung nach dem Zusatzabkommen zum DBA Belgien (BGBl. 2003 II S. 1615)

  • in Frankreich

    • Zur Verständigungsvereinbarung zur 183-Tage-Regelung und zur Anwendung der Grenzgängerregelung >BMF vom 03.04.2006 (BStBl I S. 304)
    • Zum Grenzgebiet nach Art. 13 Abs. 5 DBA Frankreich >BMF vom 16.11.2021 (BStBl I S. 2230)
    • Zu Zweifelsfragen bei der steuerlichen Behandlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, insbesondere von Grenzgängern, Künstlern und Sportlern und aus öffentlichen Kassen (Art. 13, 13b und 14 DBA Frankreich) >BMF vom 28.12.2021 (BStBl I 2022 S. 92)
  • in Luxemburg

    Zur Verständigungsvereinbarung betreffend der Besteuerung von Berufskraftfahrern; Erweiterung der Verständigungsvereinbarung auf Lokomotivführer und Begleitpersonal >BMF vom 19.09.2011 (BStBl I S. 849)

  • in den Niederlanden

    Zur steuerlichen Behandlung von Alterseinkünften >BMF vom 24.01.2017 (BStBl I S. 147)

  • in Österreich

    Zur Zusammenstellung geltender Konsultationsvereinbarungen nach Art. 25 Abs. 3 DBA Österreich >BMF vom 26.11.2021 (BStBl I S. 2456)

  • in der Schweiz

    • >Artikel 3 des Zustimmungsgesetzes vom 30.09.1993 (BStBl I S. 927)
    • >Einführungsschreiben zur Neuregelung der Grenzgängerbesteuerung vom 19.09.1994 (BStBl I S. 683) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 18.12.2014 (BStBl I 2015 S. 22)
    • >BMF vom 07.07.1997 (BStBl I S. 723) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 30.09.2008 (BStBl I S. 935)
    • Zur Verständigungsvereinbarung zur Behandlung von Arbeitnehmern im internationalen Transportgewerbe >BMF vom 29.06.2011 (BStBl I S. 621)
  • in der Türkei

    Zur steuerlichen Behandlung von Alterseinkünften >BMF vom 11.12.2014 (BStBl I 2015 S. 92)

Auslandstätigkeitserlass

>BMF vom 10.06.2022 (BStBl I S. 993)

Anhang 7

Entschädigung

>BMF vom 03.05.2018 (BStBl I S. 643), Tz. 5.5.5

Anhang 12 II

Künstler

>BMF vom 31.07.2002 (BStBl I S. 707) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 28.03.2013 (BStBl I S. 443)

Anhang 10 II

Öffentliche Kassen

>H 3.11

Verwertungstatbestand

  • >BFH vom 12.11.1986 (BStBl II 1987 S. 377, S. 379, S. 381 und S. 383)
  • Beispiel:

    Ein lediger Wissenschaftler wird im Rahmen eines Forschungsvorhabens in Südamerika tätig. Seinen inländischen Wohnsitz hat er aufgegeben. Er übergibt entsprechend den getroffenen Vereinbarungen seinem inländischen Arbeitgeber einen Forschungsbericht. Der Arbeitgeber sieht von einer kommerziellen Auswertung der Forschungsergebnisse ab.

    Der Wissenschaftler ist mit den Bezügen, die er für die Forschungstätigkeit von seinem Arbeitgeber erhält, beschränkt einkommensteuerpflichtig nach § 1 Abs. 4 i. V. m. § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a; sie unterliegen deshalb dem Lohnsteuerabzug.

H 39.5 Anwendung von DBA

Abfindungen

  • >§ 50d Abs. 12
  • >BMF vom 03.05.2018 (BStBl I S. 643), Tz. 5.5.5 (Rn. 220 ff.)

    Anhang 12 II

Antragsabhängige Steuerbefreiung nach DBA

Der Lohnsteuerabzug darf nur dann unterbleiben, wenn das Betriebsstättenfinanzamt bescheinigt, dass der Arbeitslohn nicht der deutschen Lohnsteuer unterliegt (>BFH vom 10.05.1989 - BStBl II S. 755).

Anwendung der 183-Tage-Klausel

>BMF vom 03.05.2018 (BStBl I S. 643), Tz. 4 (Rn. 80 ff.)

Anhang 12 II

Aufteilung des Arbeitslohns

>BMF vom 14.03.2017 (BStBl I S. 473) zur Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den DBA und dem Auslandstätigkeitserlass

Anhang 12 IV

Doppelbesteuerungsabkommen

  • Stand 01.01.2022 >BMF vom 19.01.2022 (BStBl I S. 147)

    Anhang 12 I

  • Stand 01.01.2023 >BMF vom 18.01.2023 (BStBl I S. 195)

EU-Tagegeld

>BMF vom 12.04.2006 (BStBl I S. 340)

Gastlehrkräfte

>BMF vom 10.01.1994 (BStBl I S. 14)

Anhang 12 III

Organe einer Kapitalgesellschaft

>BMF vom 03.05.2018 (BStBl I S. 643), Tz. 6.1 (Rn. 307 ff.)

Anhang 12 II

Rückfallklausel

> Die Rückfallklausel nach § 50d Abs. 8 ist für das Lohnsteuerabzugsverfahren nicht anzuwenden (>BMF vom 03.05.2018 - BStBl I S. 643, Rn. 49). Das gilt auch für die Anwendung des § 50d Abs. 9 (>BMF vom 14.03.2017 - BStBl I S. 473, Rdnr. 27).

Anhang 12 II

Anhang 12 IV

Steuerabzugsrecht trotz DBA

Nach Art. 29 Abs. 1 DBA-USA wird das deutsche Recht zur Vornahme des Lohnsteuerabzugs nach innerstaatlichem Recht nicht berührt. Gemäß Ar...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.438
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    665
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    486
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    445
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    396
  • Sterbegeld
    351
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    325
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    307
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    305
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    302
  • Altersentlastungsbetrag
    254
  • Aufmerksamkeiten
    248
  • Vorsorgepauschale
    231
  • Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.3 Nummer 2: Großbuchstaben S, M, F, FR, E
    229
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    229
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    212
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    207
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    196
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    195
  • Vorgesetztenbeurteilung zielgerichtet durchführen / 9.5 Beurteilungsbogen für die Vorgesetztenbeurteilung
    183
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Bundesrat: Lohnsteuer-Richtlinien 2023
Gehaltsabrechnung
Bild: Haufe Online Redaktion

Der Bundesrat hat am 28.10.2022 den Lohnsteuer-Richtlinien 2023 (LStR 2023) zugestimmt. Sie wurden in der Neufassung grundlegend überarbeitet.


Der interaktive Workshop: Toolkit Candidate Experience
Toolkit Candidate Experience
Bild: Haufe Shop

Die Candidate Experience entscheidet über Arbeitgeberattraktivität und Bewerbungseingänge. Wer hier nicht überzeugt, verliert nicht nur Talente. Mit dem Toolkit haben Sie praxiserprobtes Recruitingwissen an der Hand und optimieren alle Touchpoints maßgeschneidert für Ihre Kandidat:innen.


Lohnsteuer-Richtlinien, Anhang zu den amtlichen Hinweisen 2023
Lohnsteuer-Richtlinien, Anhang zu den amtlichen Hinweisen 2023

Gesetze und Verordnungen Anhang 1 Altersteilzeitgesetz Altersteilzeitgesetz Anhang 2 Altersversorgung I. Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG) II. Verordnung zur Durchführung der steuerlichen ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren