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Lohnsteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2021 / H 39b.10 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

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Abfindungen

>§ 50d Abs. 12 EStG

>BMF vom 3.5.2018 (BStBl I S. 643), Tz. 5.5.5 (Rn. 220 ff.)

Anhang 12 II

Antragsabhängige Steuerbefreiung nach DBA

Der Lohnsteuerabzug darf nur dann unterbleiben, wenn das Betriebsstättenfinanzamt bescheinigt, dass der Arbeitslohn nicht der deutschen Lohnsteuer unterliegt (>BFH vom 10.5.1989 – BStBl II S. 755).

Anwendung der 183-Tage-Klausel

>BMF vom 3.5.2018 (BStBl I S. 643), Tz. 4 (Rn. 80 ff.)

Anhang 12 II

Aufteilung des Arbeitslohns

>BMF vom 14.3.2017 (BStBl I S. 473) zur Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den DBA und dem Auslandstätigkeitserlass

Anhang 12 IV

Doppelbesteuerungsabkommen

Stand 1.1. 2020 >BMF vom 15.01.2020 (BStBl I S. 162)

Anhang 12 I

Stand 1.1. 2021 >BMF vom 18.02.2021 (BStBl I S. 265)

EU-Tagegeld

>BMF vom 12.4.2006 (BStBl I S. 340)

Gastlehrkräfte

>BMF vom 10.1.1994 (BStBl I S. 14)

Anhang 12 III

Organe einer Kapitalgesellschaft

>BMF vom 3.5.2018 (BStBl I S. 643), Tz. 6.1 (Rn. 307 ff.)

Anhang 12 II

Rückfallklausel

Die Rückfallklausel nach § 50d Abs. 8 EStG ist für das Lohnsteuerabzugsverfahren und die Fälle des Auslandstätigkeitserlasses nicht anzuwenden (>BMF vom 3.5.2018 - BStBl I S. 643, Rn. 49). Das gilt auch für die Anwendung des § 50d Abs. 9 EStG (>BMF vom 14.3.2017 - BStBl I S. 473, Rdnr. 27).

Anhang 12 II

Steuerabzugsrecht trotz DBA

Nach Art. 29 Abs. 1 DBA-USA wird das deutsche Recht zur Vornahme des Lohnsteuerabzugs nach innerstaatlichem Recht nicht berührt. Gemäß Art. 29 Abs. 2 DBA-USA ist die im Abzugsweg erhobene Steuer auf Antrag zu erstatten (>H 41c.1 Erstattungsantrag), soweit das DBA-USA ihre Erhebung einschränkt. Daher kann der Arbeitgeber ohne eine Freistellungsbescheinigung des Betriebsstättenfinanzamts nicht vom Steuereinbehalt absehen. Das gilt entsprechend für alle anderen DBA, die vergleichba...

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