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Lohnsteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2021 / H 19.3 Arbeitslohn

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Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

  • Abgrenzung des Arbeitslohns von den Einnahmen aus Kapitalvermögen >BFH vom 31.10.1989 (BStBl 1990 II S. 532).
  • Zahlungen im Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen Hofübergabe sind kein Arbeitslohn, sondern Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG (>BFH vom 8.5.2008 – BStBl II S. 868).
  • Zur Abgrenzung von Arbeitslohn und privater Vermögensebene bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer >BFH vom 19.6.2008 (BStBl II S. 826).
  • Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen des Arbeitgebers >BFH vom 17.6.2009 (BStBl 2010 II S 69) und BFH vom 4.10.2016 (BStBl 2017 II S. 790).
  • Veräußerungsverluste aus einer Kapitalbeteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers sind keine negativen Einnahmen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn es an einem Veranlassungszusammenhang zum Dienstverhältnis mangelt (>BFH vom 17.9.2009 – BStBl 2010 II S. 198).
  • Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbH-Anteilen (>BFH vom 30.6.2011 – BStBl II S. 948).
  • Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und gewerblichen Einkünften eines Fußballspielers (>BFH vom 22.2.2012 – BStBl II S. 511).
  • Abgrenzung zwischen einer verdeckten Gewinnausschüttung und Arbeitslohn bei vertragswidriger Kraftfahrzeugnutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft >BMF vom 3.4.2012 (BStBl I S. 478).

    Anhang 24 III 3

  • Abgrenzung des Arbeitslohns von den Einnahmen aus Kapitalvermögen beim Rückverkauf von Genussrechten im Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses (>BFH vom 5.11.2013 - BStBl 2014 II S. 275).
  • Zur Aufteilung einer Zahlung in Arbeitslohn und sonstige Einkünfte >BFH vom 11.7.2017 (BStBl 2018 II S. 86).

Allgemeines zum Arbeitslohnbegriff

Welche Einnahmen zum Arbeitslohn gehören, ist unter Beachtung der Vorschriften des § 19 Ab...

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