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Lohnsteuer-Richtlinien 1996 / 75. Versorgungsbezüge

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(1) Zu den nach § 19 Abs. 2 EStG steuerbegünstigten Versorgungsbezügen gehören auch:

 

1.

Sterbegeld im Sinne des § 18 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes - BeamtVG - sowie entsprechende Bezüge im privaten Dienst (vgl. BFH-Urteil vom 8.2.1974 - BStBl II S. 303). 2Nicht zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen gehören Bezüge, die für den Sterbemonat auf Grund des Arbeitsvertrags als Arbeitsentgelt gezahlt werden; besondere Leistungen an Hinterbliebene, die über das bis zum Erlöschen des Dienstverhältnisses geschuldete Arbeitsentgelt hinaus gewährt werden, sind dagegen Versorgungsbezüge,

 

2.

Übergangsgeld, das nach den §§ 62 bis 64 des Bundes-Angestelltentarifvertrags - BAT - oder entsprechenden Regelungen gewährt wird, wenn das Übergangsgeld wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit oder wegen Erreichens der tariflichen oder der sogenannten flexiblen Altersgrenze gezahlt wird und soweit es nicht nach § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei ist; beim Übergangsgeld, das wegen Erreichens einer Altersgrenze gezahlt wird, ist Voraussetzung, daß der Angestellte im Zeitpunkt seines Ausscheidens das 62., bei Schwerbehinderten das 60. Lebensjahr vollendet hat (BFH-Urteil vom 21.8.1974 - BStBl 1975 II S. 62),

 

3.

Übergangsversorgung, die nach dem BAT an Angestellte im militärischen Flugsicherungsdienst, bei der Bundesanstalt für Flugsicherung im Flugsicherungsdienst, im Justizvollzugsdienst und im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst sowie an Luftfahrzeugführer von Meßflugzeugen und an technische Luftfahrzeugführer gezahlt wird, einschließlich des an Hinterbliebene zu zahlenden monatlichen Ausgleichsbetrags und einschließlich des Ausgleichs, der neben der Übergangsversorgung unter Anrechnung auf das Übergangsgeld nach den §§ 62, 63 BAT zu zahlen ist, sowie di...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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