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Lohnsteuer-Richtlinien 1996 / 35. Studienreisen, Fachkongresse

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(1) 1Die Kosten für eine Studienreise oder den Besuch eines Fachkongresses sind Werbungskosten, wenn die Reise oder die Teilnahme an dem Kongreß so gut wie ausschließlich dem Ziel dient, die beruflichen Kenntnisse zu erweitern. 2Bei einer Auslandsreise ist dies nur dann der Fall, wenn sie durch die besonderen Belange des Berufs oder der Tätigkeit des Arbeitnehmers veranlaßt ist (BFH-Urteile vom 22.1.1993 - BStBl II S. 612 und vom 25.3.1993 - BStBl II S. 559). 3Dient die Reise der allgemeinen Information über die geographischen, wirtschaftlichen und sonstigen Besonderheiten des besuchten Landes oder der allgemeinen wirtschaftlichen Bildung der Teilnehmer, liegt keine so gut wie ausschließlich berufliche Veranlassung vor (BFH-Urteile vom 23.10.1981 - BStBl 1982 II S. 69 und vom 27.3.1991 - BStBl II S. 575). 4Die Befriedigung privater Interessen muß nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen sein (BFH-Urteil vom 15.12.1982 - BStBl 1983 II S. 409). 5Die Entscheidung, ob berufsbedingte Aufwendungen vorliegen, kann nur nach einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls getroffen werden.

 

(2) 1Für berufsbedingte Aufwendungen können beispielsweise folgende Kriteriensprechen:

  • ein homogener Teilnehmerkreis,
  • eine straffe und lehrgangsmäßige Organisation, die wenig Raum für Privatinteressen läßt,
  • ein Programm, das auf die beruflichen Bedürfnisse und Gegebenheiten der Teilnehmer zugeschnitten ist,
  • die Gewährung von Dienstbefreiung oder Sonderurlaub,
  • Zuschüsse des Arbeitgebers.

2Gegen berufsbedingte Aufwendungen können beispielsweise folgende Kriteriensprechen:

  • der Besuch bevorzugter Ziele des Tourismus,
  • häufige Ortswechsel,
  • bei kürzeren Veranstaltungen die Einbeziehung vieler Sonn- und Feiertage, die zur freien Verfügun...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)

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