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Lohnrahmenabkommen, Groß- u. Außenhandel, Nordrhein-West ... / Informationen über diesen Tarifvertrag

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Lohnrahmenabkommen, Groß- u. Außenhandel, Nordrhein-Westfalen, 14.03.1980 (AVE-Anfang: 01.05.1980)

Nummer: 15007.001

Klassifizierung: Lohnrahmenabkommen

Fachbereich: Groß- und Außenhandel

Tarifgebiet: Nordrhein-Westfalen

Geltungsbereich: Arbeiter

Datum: 14. März 1980

AVE
AVE Anfang 01. Mai 1980

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 175 vom 19. September 1980

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für den Groß- und Außenhandel

Vom 22. August 1980

Auf Grund des § 5 Abs. 1 und 6 des Tarifvertragsgesetzes werden die nachstehend näher bezeichneten Tarifverträge für den Groß- und Außenhandel vom 14. März 1980 für allgemeinverbindlich erklärt:

1. Lohnrahmenabkommen für Arbeiter,

abgeschlossen zwischen

 

der Tarifgemeinschaft der Verbände des Groß- und Außenhandels in Nordrhein-Westfalen, in Vertretung der weiter unten aufgeführten Verbände, einerseits, und

 

der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen, Landesbezirksleitung Nordrhein-Westfalen, Friedrich-Ebert-Straße 59/61, 4000 Düsseldorf, und

 

der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft, Landesverband Nordrhein-Westfalen, Bastionstraße 18, 4000 Düsseldorf, andererseits.

 

Geltungsbereich

 

I. Fachlich: Für alle Betriebe des Groß- und Außenhandels einschließlich der Hilfs- und Nebenbetriebe,
II.

Persönlich: Für die Tarifverträge

zu Nummer 1 für Arbeiter,

III.

Räumlich: Die Bezirke der nachstehend aufgeführten Verbände:

  1. Wirtschaftsvereinigung Groß- und Außenhandel, Bezirksvereinigung Ostwestfalen-Lippe, Elsa-Brandström-Straße 1 - 3, 4800 Bielefeld
  2. Landesverband des genossenschaftlichen Groß- und Außenhandels Nordrhein-Westfalen, Heussallee, 5300 Bonn
  3. Groß- und Außenhandelsverband Westfalen-Mitte, Westfalendamm 217, 4600 Dortmund
  4. Unternehmerverband des Großhandels Düsseldorf-Niederrhein e.V., Burgplatz 21/22, 4000 Düsseldorf
  5. Wirtschaftsvereinigung Groß- und Außenhandel, Bezirksvereinigung Ruhrgebiet, Juliusstr. 10, 4300 Essen
  6. Wirtschaftsvereinigung Groß- und Außenhandel, Bezirksvereinigung Gelsenkirchen-Vest, Rathausplatz 7, 4660 Gelsenkirchen-Buer
  7. Wirtschaftsvereinigung Groß- und Außenhandel Köln-Aachen-Bonn, Lindenstr. 20, 5000 Köln 1
  8. Wirtschaftsvereinigung Groß- und Außenhandel, Niederrhein, Gneisenaustr. 44, 4050 Mönchengladbach
  9. Wirtschaftsvereinigung Groß- und Außenhandel, Bezirksvereinigung Münster, Schorlemerstraße 4, 4400 Münster/Westf.
  10. Groß- und Außenhandelsverband Siegen-Olpe-Wittgenstein, Frankfurter Straße 9, 5900 Siegen 1
  11. Wirtschaftsvereinigung Groß- und Außenhandel, Bezirksvereinigung Bergisches Land, Islandufer 21, 5600 Wuppertal 1.

Die Allgemeinverbindlichkeit beginnt für die Tarifverträge zu Nummer 1 am 1. Mai 1980,

Unterzeichnet:

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

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