Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer, Angestellten und Auszubildenden im Bäcker- und Konditorenhandwerk

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Informationen über diesen Tarifvertrag

Lohn- u. Gehalts-TV, Bäcker- u. Konditorenhandwerk, Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.1993 (AVE-Anfang: 01.07.1993; AVE-Ende: 30.04.1994)

Nummer: 13514.004

Klassifizierung: Lohn- u. Gehalts-TV, Vorgänger

Fachbereich: Bäcker- u. Konditorenhandwerk

Tarifgebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsbereich: alle Arbeitnehmer

Datum: 21. Juni 1993

Nachfolger: 13514.007

AVE
AVE Anfang 01. Juli 1993
AVE Ende 30. April 1994

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 45 vom 05. März 1994

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Bäcker- und Konditorenhandwerk

vom 25. Januar 1994

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß des Landes Mecklenburg-Vorpommern

der Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Bäcker- und Konditorenhandwerk in Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Juni 1993 -

mit Wirkung vom 1. Juli 1993

für allgemeinverbindlich erklärt.

Unterzeichnet:

Der Sozialminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer, Angestellten und Auszubildenden im Bäcker- und Konditorenhandwerk

Mecklenburg-Vorpommern

vom 21. Juni 1993

Zwischen

dem Landesinnungsverband des Bäcker- und Konditorenhandwerks Mecklenburg-Vorpommern

und

der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Landesbezirk Nord, Sitz Hamburg

wird für die Mitglieder der dem Landesinnungsverband angeschlossenen Innungen

einerseits

und für die Mitglieder der Gewerkschaft NGG im DGB

andererseits

folgender Lohn- und Gehaltstarifvertrag geschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

Räumlich: Für das Land Mecklenburg-Vorpommern
   
Fachlich: Für die Betriebe des Bäcker- und Konditorenhandwerks, die gem. Eintragung in der Handwerksrolle das Bäcker- und/oder Konditorenhandwerk ausüben
   
Persönlich: Für alle Arbeitnehmer

§ 2 Löhne

Die Monats- bzw. Stundenlöhne für eine 41-stündige Arbeitswoche betragen in DM brutto:

    DM/Monat DM/Stunde
I. Grundlohn Bäcker/in und Konditor/in    
G 1 im 1. Jahr der Gesellentätigkeit 1.647,00 9,28
G 2 im 2. Jahr der Gesellentätigkeit 1,752,00 9,87
G 3 im 3. u.4. Jahr der Gesellentätigkeit 1.958,00 11,03
G 4 ab 5. Jahr der Gesellentätigkeit 2.059,00 11,60
II. Meister und Gesellen in verantwortlicher Stellung    
M 1 Teig- und Ofenposten (überwiegend) 2.265,00 12,76
M 2 Backstubenleiter 2.471,00 13,92
III. Ungelernte Arbeitnehmer    
U 1 für einfache Arbeiten, die ohne vorherige Kenntnisse des Arbeitsablaufs nur eine kurze Einweisung erfordern, wie z.B. Reinigungsarbeiten, Beifahrer, Expeditionshilfen, Brotschneiden, Glasieren.    
  im 1. Jahr der Beschäftigung 1.235,00 6,96
  im 2. Jahr der Beschäftigung 1.340,00 7,55
  ab 3. Jahr der Beschäftigung 1.441,00 8,12
U 2 für einfache und mechanische Arbeiten, die eine erhöhte Belastung mit sich bringen, wie z.B. Hilfskräfte in der Bäckerei, Kraftfahrer (ohne Fachausbildung)    
  und ungelerntes Servierpersonal (Garantielohn)    
  im 1. Jahr der Beschäftigung 1.441,00 8,12
  im 2. Jahr der Beschäftigung 1.525,00 8,59
  ab 3. Jahr der Beschäftigung 1.606,00 9,05

§ 3 Gehälter

Die Monats-Gehälter betragen in DM brutto für eine 41-stündige Arbeitswoche:

    DM/Monat DM/Stunde
I. Verkäufer/innen    
V 1 Verkäufer/innen    
  im 1. Berufsjahr 1.340,00 7,55
  im 2. Berufsjahr 1.441,00 8,12
  im 3. und 4. Berufsjahr 1.525,00 8,59
  ab 5. Berufsjahr 1.606,00 9,05
V 2 Bäckerei-/Konditorei-Fachverkäufer/innen    
  im 1. Berufsjahr 1.647,00 9,28
  im 2. Berufsjahr 1.752,00 9,87
  im 3. u. 4. Berufsjahr 1.958,00 11,03
  ab 5. Berufsjahr 2.059,00 11,60
       
V 3 Filialleiter/innen freie Vereinbarung, jedoch mindestens
    2.265,00 12,76
  Filialleiter/innen in Filialen mit weiteren 4 Verkäuferinnen, deren regelmäßige Arbeitszeit 164 Std/Woche (4 Vollzeitkräfte) beträgt freie Vereinbarung, jedoch mindestens
    2.471,00 13,92

§ 4 Tätigkeitsgruppen

 

1.

Bäcker/in und Konditor/in sind Fachkräfte, die ihre Gesellenprüfung als Bäcker/in, Konditor/in bestanden haben.

Betriebshandwerker und Kraftfahrer mit entsprechender abgeschlossener Fachlehre (z.B. Kfz-Schlosser) sind gleichgestellt.

 

2.

Bäckerei-/Konditorie-Fachverkäufer/innen sind Fachkräfte, die eine Abschlußprüfung als Verkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk, Schwerpunkt Bäckerei/Konditorei, bestanden haben.

Lebensmittelverkäufer/innen mit 3jähriger Lehrzeit werden nach 1jähriger, sonstige Verkäufer/innen mit abgeschlossener Lehre nach 2jähriger ununterbrochener Tätigkeit als Verkäufer/in in einer Bäckerei/Konditorei den Fachverkäufer/innen gleichgestellt und in V2, beginnend mit dem 1. Berufsjahr, eingestuft.

 

3.

Filialleiter/innen sind Verkäufer/innen, die eine Filiale verantwortlich leiten. Neben ihrer Verkaufstätigkeit sind sie u.a. verantwortlich für Inventur, Bestellwesen...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.438
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    665
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    486
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    445
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    396
  • Sterbegeld
    351
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    325
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    307
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    305
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    302
  • Altersentlastungsbetrag
    254
  • Aufmerksamkeiten
    248
  • Vorsorgepauschale
    231
  • Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.3 Nummer 2: Großbuchstaben S, M, F, FR, E
    229
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    229
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    212
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    207
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    196
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    195
  • Vorgesetztenbeurteilung zielgerichtet durchführen / 9.5 Beurteilungsbogen für die Vorgesetztenbeurteilung
    183
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Sachentnahmen: So berechnen und buchen Sie den Eigenverbrauch für Ihren Betrieb
Frau schiebt angestrengt einen vollen Einkaufswagen
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Das Bundesministerium der Finanzen gibt jedes Jahr die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (= Sachentnahmen) neu bekannt. Vorteil dieser pauschalen Sätze ist, dass der Unternehmer die Höhe der privaten Warenentnahmen nicht selbst mühsam ermitteln muss.


Haufe Shop: Lust auf Montag
Lust auf Montag
Bild: Haufe Shop

In Zeiten von Unsicherheit und Veränderung stoßen wir mit herkömmlichen Arbeitsweisen schnell an unsere Grenzen. Dieses Buch schafft Klarheit über die Herausforderungen unserer komplexen Arbeits- und Lebenswelt und vermittelt das nötige Handwerkszeug, um die eigene Zukunft bewusst und mit Freude zu gestalten. Es ermutigt zur bewussten Entwicklung der eigenen Potenziale und zeigt, wie diese sinnvoll und zielführend eingesetzt werden können. So wird Arbeitszeit wieder zur wertvollen Lebenszeit in der wir uns auf den Montag freuen.


Lohn- u. Gehalts-TV, Bäcker- u. Konditorenhandwerk, Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.1994 (AVE-Anfang: 01.05.1994; AVE-Ende: 30.04.1995)
Lohn- u. Gehalts-TV, Bäcker- u. Konditorenhandwerk, Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.1994 (AVE-Anfang: 01.05.1994; AVE-Ende: 30.04.1995)

Informationen über diesen Tarifvertrag Lohn- u. Gehalts-TV, Bäcker- u. Konditorenhandwerk, Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.1994 (AVE-Anfang: 01.05.1994; AVE-Ende: 30.04.1995) Nummer: 13514.007 Klassifizierung: Lohn- u. Gehalts-TV Fachbereich: Bäcker- u. ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren