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Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk im Freistaat Sachsen

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Informationen über diesen Tarifvertrag

Lohn- u. Gehalts-TV, Gebäudereinigerhandwerk, Sachsen, 27.04.2001 (AVE-Anfang: 01.06.2001; AVE-Ende: 31.12.2002)

Nummer: 21201.206

Klassifizierung: Lohn- und Gehalts-TV

Fachbereich: Gebäudereinigerhandwerk

Tarifgebiet: Sachsen

Geltungsbereich: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende

Datum: 27. April 2001

Vorgänger: 21201.179

Nachfolger: 21201.218

AVE
AVE Anfang 01. Juni 2001
AVE Ende 31. Dezember 2002

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 14 vom 22. Januar 2002

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages für das Gebäudereinigerhandwerk

vom 18. Dezember 2001

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Freistaates Sachsen der

Lohn - und Gehaltstarifvertrag einschließlich Ausbildungsvergütung für das Gebäudereinigerhandwerk im Freistaat Sachsen vom 27. April 2001

mit Wirkung zum 1. Juni 2001 für allgemeinverbindlich erklärt.

Unterzeichnet:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit

Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk im Freistaat Sachsen

vom 27. April 2001

Zwischen der

Gebäudereinigerinnung Chemnitz/Dresden

im Freistaat Sachsen und der

Innung Leipzig

und der

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

Landesverband Sachsen

wird für die Mitglieder nachstehender Lohn- und Gehaltstarifvertrag abgeschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

 

1.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der Freistaat Sachsen.

 

2.

Betr...

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  • Jung, SGB VII § 67 Voraussetzungen der Waisenrente / 2.3.1.2.6 Praktikum
    0
  • Sauer, SGB III § 79 Leistungen (außer Kraft)
    0
  • Sommer, SGB V § 65e Ambulante Krebsberatungsstellen / 2.1 Förderung (Abs. 1)
    0
  • Wehrpflichtgesetz / § 53 [vom 01.12.2010 bis 31.12.2025]
    0
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