A. KAUFMÄNNISCHE ANGESTELLTE
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Bei der Einordnung in die Tarifgruppen sind primär die Merkmale der ausgeübten Tätigkeit entscheidend. Zu bewerten ist jedoch auch die Berufsausbildung.
Die unten aufgeführten Beispiele sind jeweils im Zusammenhang mit den für die Gruppe aufgeführten Tätigkeitsmerkmalen, niemals aber isoliert zu sehen.
I. Angestellte ohne Berufsausbildung
K 1
Tätigkeitsmerkmale
Angestellte mit vorwiegend mechanischen oder schematischen Tätigkeiten, die keine Berufsausbildung voraussetzen.
Beispiele:
Hilfsarbeiten im Bürobetrieb wie:
Abfertigen der Post;
Abschreibarbeiten, Abheftarbeiten;
Bedienen von Vervielfältigungsapparaten;
einfache Schreib-, Rechen- und Karteiarbeiten;
Bedienen kleinerer Fernsprechanlagen;
Hilfsarbeiten im Datenerfassungsbereich.
II. Angestellte mit Berufsausbildung
Für die Einstufung in die Gruppen K 2 bis K 5 ist grundsätzlich Voraussetzung:
Abgeschlossene kaufmännische Lehre,
oder abgeschlossene Handelsschulausbildung von 2 Jahren (bei mittlerer Reife von 1 Jahr) und Ablauf einer evtl. vereinbarten Probezeit, § 16b MTV,
oder eine dem gleichzubewertende praktische kaufmännische Berufstätigkeit von mindestens 3 Jahren.
K 2
Tätigkeitsmerkmale
Angestellte mit einfachen kaufmännischen Tätigkeiten.
Beispiele:
Einfache kaufmännische Arbeiten im Einkauf, Verkauf, Versand, Lohnbuchhaltung, Buchhaltung, Statistik, Lager usw.;
Führung der Registratur in mittleren Betrieben;
Aufnahme von Stenogrammen und Übertragen in Maschinenschrift;
Übertragung von Diktaphonaufnahmen in Maschinenschrift;
Bedienen von Buchungs- oder Fakturiermaschinen nach vorbereiteten Unterlagen;
Bedienen von Fernschreibanlagen;
Bedienen von Fernsprechanlagen mit drei Amtsanschlüssen in Handvermittlung;
Bedienen von Fernsprechanlagen im Durchwahlsystem;
Lochen, Prüfen, Beschriften und Sortieren von Datenträgern;
Einfache Maschinenbedienungsarbeiten in der Datenverarbeitung (z. B. Bedienen von Lochschriftübersetzern; Bedienen von Kartendopplern).
K 2a
Tätigkeitsmerkmale
Angestellte im Rahmen einer Tätigkeit nach K 2, die in ihrem Arbeitsgebiet über Sonderkenntnisse verfügen und laufend Eigeninitiative entwickeln.
Beispiele:
Stenotypist(in) mit überdurchschnittlicher Silben- und Anschlagsleistung;
Phonotypist(in) mit überdurchschnittlicher Anschlagsleistung;
Bedienen von Fernsprechanlagen mit mehr als drei Amtsanschlüssen nur in Handvermittlung.
K 3
Tätigkeitsmerkmale
Angestellte mit qualifizierter Tätigkeit und entsprechender Verantwortung.
Beispiele:
Führung von Sach- oder Kontokorrentkonten;
Durchführung von Lohn- und/oder Gehaltsabrechnungen;
Durchführung von Kostenrechnung;
Führung von einfachem Schriftwechsel;
Vorbereitende Sachbearbeitung im Verkauf, Einkauf, Disposition, Versand, Kalkulation etc.;
Fakturieren mit Zusammenstellung aller dafür notwendigen Unterlagen;
Leitung der betrieblichen Lohn- und Kostenerfassung;
Verwalten eines Lagers (Warenannahme, Warenausgabe und Lagerhaltung einschließlich der dazugehörigen wert- und mengenmäßigen Buchhaltung);
Führung der Registratur in größeren Betrieben;
Qualifizierte Schreibkräfte mit Sachbearbeitungsfunktionen;
Aufnahme und Wiedergabe von Stenogrammen in einer Fremdsprache;
Bedienen von EDV-Systemen (Operating).
K 3a
Tätigkeitsmerkmale
Angestellte im Rahmen einer Tätigkeit nach K 3, die in ihrem Arbeitsgebiet über umfassende Sachkenntnisse verfügen und besondere Leistungen - auch selbständig - erbringen oder Anweisungsfunktionen haben.
Beispiele:
Führung von Sachkonten mit Kontierung;
Führung von Kontokorrentkonten mit Kontierung und Erledigung der Regulierungs- und Mahnkorrespondenz;
Durchführung von Lohn- und/oder Gehaltsabrechnungen mit vollständigem Abschluss;
Vorbereitende Sachbearbeitung im Verkauf und Einkauf einschließlich der Führung von Schriftwechsel.
K 4
Tätigkeitsmerkmale
Angestellte, die schwierigere Aufgaben dauernd selbständig und unter entsprechender Verantwortung erledigen und nur allgemeine Anweisung erhalten.
Beispiele:
Führung oder Überwachung einer Sach- oder Kontokorrentbuchhaltung, einer Lohnbuchhaltung, einer Gehaltsbuchhaltung sowie der Kostenrechnung einschließlich Klärung und Abwicklung der damit in Zusammenhang stehenden Sachfragen;
Abschließende Sachbearbeitung in Verkauf, Einkauf, Disposition, Export etc. einschließlich Korrespondenzführung;
Abschließende Sachbearbeitung im Personal-, Sozial- und Ausbildungswesen;
Durchführung von schwierigen Kalkulationen und deren Auswertung;
Aufnahme und Wiedergabe von Stenogrammen in Fremdsprachen;
Führung von Schriftwechsel in einer Fremdsprache;
Operator(in);
Programmierer(in).
K 5
Tätigkeitsmerkmale
Angestellte mit selbständiger Tätigkeit, welche umfangreiche kaufmännische Spezialkenntnisse und praktische Erfahrung oder ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium erfordert.
Beispiele:
Bilanzbuchhalter(in) (IHK-Prüfung);
EDV-Organisator(in)
Für die Einstufung der Tätigkeit an Eingabe-Arbeitsplätzen an Datensichtgeräten gilt § 3, Ziffer 2.
B. TECHNISCHE ANGESTELLTE
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Bei der Einordnung in die Tarifgruppen sind primär die Merkmale der ausgeübten Tätigkeit entscheidend. Zu bewerten ist jedoch auch die Berufsausbildung.
Die unten aufgeführten Beispiele sind jeweils im Zusammenhang mit den für die Gruppe a...