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Lohn- u. Gehalts-TV, holz- u. kunststoffverarbeitendes H ... / Lohn- und Gehaltstarifvertrag

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a)

räumlich: für das Land Hessen

b)

fachlich: für alle dem Landesinnungsverband für das Tischlerhandwerk Hessen angehörenden Innungen und deren Betriebe

c)

persönlich: für die gewerblichen Arbeitnehmer und die Angestellten

1.

Der nach dem Lohn- und Gehaltstarifvertrag vom 3. Februar 1993 geltende Facharbeiter-Ecklohn wird ab 1. Januar 1994 um 2,75% = 0,58 DM pro Stunde erhöht.

 

Der Facharbeiter-Ecklohn beträgt ab dem 1. Januar 1994: 21,84 DM.

2.

Das nach dem Lohn- und Gehaltstarifvertrag vom 3. Februar 1993 geltende Eckgehalt der kaufmännischen bzw. technischen Angestellten (K 2 bzw. T 2 = 100%) wird ab dem 1. Januar 1994 um 2,75% erhöht.

3.

Für die Errechnung der Lohn- und Gehaltstabellen gelten die Schlüsselzahlen des Tarifvertrages vom 3. Februar 1993.

4.

Die Lohn- und Gehaltstabellen werden in dieser Form nach gegenseitiger Abstimmung Bestandteile dieses Vertrages.

5.

Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag vom 3. Februar 1993 tritt mit dem Wirksamwerden dieses Vertrages außer Kraft.

6.

Die Kündigung des Vertrages kann mit einer Frist von sechs Wochen erstmals zum 31. Dezember 1994 erfolgen.

 

LOHNTABELLE

für das Tischlerhandwerk im Land Hessen

Gültig ab 1. Januar 1994    
     
Lohngruppen (Zeitlohn) % DM
     
Lohngruppe 6 = 100%    
Facharbeiter    
im 3. und folgenden Gesellenjahr 100% DM 21,84
im 2. Gesellenjahr 93% DM 20,31
im 1. Gesellenjahr 87% DM 19,00
     
Lohngruppe 5 = 96%    
Qualifizierte angelernte Arbeiter    
20 Jahre und älter 100% DM 20,97
19 Jahre 90% DM 18,87
bis 8 Jahre 80% DM 16,78
     
Lohngruppe 4 = 92%    
Angelernte Arbeiter    
20 Jahre und Älter 100% DM 20,09
19 Jahre 90% DM 18,08
bis 18 Jahre 80% DM 16,07
     
Lohngruppe 3 = 87%    
Ungelernte Arbeiter    
20 Jahre und älter 100% DM 19,00
19 Jahre 90% DM 17,10
bis 18 Jahre 80% DM 15,20

AUSZUBILDENDE

(g...

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