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Lohn- u. Gehalts-TV, Gebäudereinigerhandwerk, Sachsen-An ... / § 6 Gruppenplan

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1.

Gemäß § 5 des Tarifvertrages für die Arbeitnehmer im Gebäudereinigerhandwerk vom 1. Mai 1993 bestehen folgende Gruppen:

Gruppe A - Auszubildende Gruppe

K - Kaufmännische Angestellte Gruppe

T - Technische Angestellte.

Gruppe A

Auszubildende Angestellte

Kaufmännische und technische Auszubildende im 1. Ausbildungsjahr

Kaufmännische und technische Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr

Kaufmännische und technische Auszubildende im 3. Ausbildungsjahr

Gruppe K

Kaufmännische Angestellte

K 1  
   
Berufsausbildung: Keine
   
Tätigkeitsmerkmale: Angestellte, die vorwiegend einfache und schematische Tätigkeiten ausüben.
   
Beispiele: Abfertigung von Schriftgut nach einfachen Ordnungsmerkmalen; Bedienen einfacher Fernsprechanlagen; Ausführung einfacher Schreib- und Rechenarbeiten mit maschinellen Hilfsmitteln.
   
K 2  
   
Berufsausbildung: 2jährige Berufsausbildung als Bürogehilfe oder mindestens 1jähriger Besuch einer staatlich anerkannten Handelsschule oder gleich zu bewertender Ausbildungsstand.
   
Tätigkeitsmerkmale: Angestellte, die vorwiegend einfache kaufmännische Tätigkeiten ausüben.
   
Beispiele: Mitarbeit bei Führung von Sach- und Kontokorrentkonten, bei der Lohnabrechnung und im Rechnungswesen; Tätigkeit in der Registratur; Lagerverwaltung und Führung der Lagerkartei; Bedienen von Fernsprechvermittlungsanlagen; Erledigung von Routine-Schreibarbeiten (Rechnungs- und Angebotseinschriften); Aufnehmen und Übertragen von einfachen Stenogrammen, Reinschriften nach Banddiktat; Führen kleiner Tageskassen.
   
K 3  
   
Berufsausbildung: Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung oder 2jährige Handelsschule mit erfolgreichem Abschluß und mindestens 1jähriger kaufmännischer Tätigkeit, oder 3jähriger kaufmännischer Tätigkeit, wenn in Teilgebieten Qualifikation und Fähigkeiten erworben ...

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