Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Lohn- u. Gehalts-TV, Einzelhandel, Brandenburg, 09.06.19 ... / § 4 Ausbildungsvergütung

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

A.

Die Vergütungen für Auszubildende betragen:

ab 1. September 1995 90%
ab 1. September 1996 91,5%
ab 1. September 1997 94,0%
ab 1. September 1998 100%

der jeweils für die westlichen Stadtbezirke Berlins vereinbarten Beträge.

 

B.

Es wird eine Einmalzahlung in Höhe von DM 37,50 zu den jeweiligen Ausbildungsvergütungen, zahlbar im Juni 1995, als soziale Komponente vereinbart.

 

C.

Die Vergütungen für Auszubildende betragen monatlich in DM brutto:

Verkäufer/in und Kaufmann/frau im Einzelhandel:
     
  1.6.1995 bis 31.8.1995 1.9.1995 bis 31.8.1996
     
im 1. Ausbildungsjahr 740 DM 833 DM
im 2. Ausbildungsjahr 800 DM 914 DM
 
Kaufmann/-frau im Einzelhandel:
 
im 3. Ausbildungsjahr 950 DM 1058 DM

Die gleichen Vergütungen gelten entsprechend für andere Ausbildungsverhältnisse im 1., 2. und 3. Ausbildungsjahr.

Der/die Auszubildende kann auf geldliche Ansprüche aus dem Tarifvertrag widerruflich verzichten, wenn sich dieser Verzicht wirtschaftlich zu seinen/ihren Gunsten auswirkt. Das gilt nicht, wenn die Folge wäre, daß 10% der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze unterschritten würden. Ein etwaiger Widerruf gilt nur für die Zukunft. Ein Verzicht ist vom/von dem/der Auszubildenden dem/der Arbeitgeber/in gegenüber schriftlich auszusprechen; bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreters/in erforderlich.

 

Mittelstandsklausel:

In der Zeit vom 1.6.1995 bis zum 31.12.1998 können Unternehmen mit bis zu 15 Beschäftigten (Auszubildende und Familienangehörige werden nicht mitgezählt) um bis zu 6% geringere Tarifentgelte zahlen. In Betrieben mit bis zu 5 Beschäftigten kann ein bis zu 8% geringeres Tarifentgelt gezahlt werden. Wird das Beschäftigungsverhältnis aus betrieblich bedingten Gründen beendet, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf das volle Tarife...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8 Erwerbstätigkeit während des ... / 4.2 Auskunftsanspruch
    1
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Laufendes Arbeitsverhältnis / 1 Rechte und Pflichten des befristet Beschäftigten
    1
  • Mindestlohn / 4.5 Mindestlohn für Auszubildende
    1
  • BGM in kleinen und mittleren Unternehmen / 7 Umsetzung und Praxis des BGM in KMU – Best-Practice
    0
  • Entgelt-TV, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Sachsen-Anhalt, ... / § 6 Urlaub
    0
  • Frotscher/Geurts, EStG § 41c Änderung des Lohnsteuerabzugs / 2.2 Durchführung der Neuberechnung
    0
  • Jansen, SGB VI § 64 Rentenformel für Monatsbetrag der Rente / 2.1.1 Persönliche Entgeltpunkte nach Nr. 1
    0
  • Rahmen-TV, Dachdeckerhandwerk, Bundesrepublik, 27.11.199 ... / §§ 3 - 13 ABSCHNITT III Arbeitszeit/Zeitzuschläge
    0
  • Sommer, SGB V § 170 Deckungskapital für Altersversorgung ... / 2.1.2 Deckungskapital (Sätze 2 bis 4)
    0
  • Wehrpflichtgesetz / § 53 [vom 01.12.2010 bis 31.12.2025]
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Rechtssicher handeln: Die Kündigung
Die Kündigung
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch führt Sie Schritt für Schritt durch den Kündigungsprozess. Anhand konkreter Beispiele werden die zehn wichtigsten Kündigungsfälle erklärt. Rechtliche Tipps, Prüfschemata sowie Muster für Betriebsratsanhörungen und Kündigungsschreiben bieten Sicherheit und Arbeitserleichterung.


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lösungen Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Alle Personal Produkte Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren