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Lohn-TV, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Hamburg, 31.03.20 ... / § 2 Löhne

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Für die gewerblichen Arbeitnehmer im Wach- und Sicherheitsgewerbe und im Geldtransportgewerbe werden nachstehende Stundengrundlöhne vereinbart:

   

ab 1. 5. 2003

Euro/Std.
I. Revierwachdienst  
1. Wachmann 6,40
2. Oberwachmann 6,40
  (als Vertreter, Springer u. dgl. ausgebildet und im Wesentlichen vorgesehen) Es werden die Löhne wie zu 1. gezahlt, zzgl. 8 % Zuschlag.  
3. Kontrolleur 6,40
  Es werden die Löhne wie zu 1. gezahlt, zzgl. 15 % Zuschlag.  
     
II. Separatwachdienst im zivilen Bereich  
1. Allgemeiner Wach- und Pförtnerdienst (Ein- und Ausgangskontrollen sowie Streifengänge, Bedienung der Kontrollstationen etc.). 6,10
2. Besonderer Wach- und Pförtnerdienst, Ein- und Ausgangskontrollen sowie Streifengänge. 6,34
  Auf Anordnung des Arbeitgebers regelmäßig weitere Tätigkeiten z. B. Personal- und Beladungskontrollen, Arbeitszeitkontrollen, Überprüfung / Verwaltung von Arbeitskarten, Verkehrsdienst, Telefondienst, Überprüfung technischer Anlagen (Heizung, Lüftung etc.) und Beobachtung technischer Vorgänge.  
  Der Wachmann muss Kenntnisse im Brandschutz und in den Unfallverhütungsvorschriften besitzen oder an mindestens einem anerkannten Werkschutzlehrgang teilgenommen haben.  
3. Werkschutzdienst 8,19
  Persönliche Voraussetzung: Erfolgreich abgelegte Prüfung als Werkschutzfachkraft vor einer Industrie- und Handelskammer oder Handelskammer. Der Einsatz im Werkschutzdienst erfolgt auf Anordnung des Arbeitgebers oder ist arbeitsvertraglich vereinbart.  
4. Zulage für den Wachmann mit eigenem Wachbegleithund je Stunde. 0,51
     
III. Wachmann bei Objekten der Behörden  
1. Wachmann beim Einsatz in der Baustellenbewachung 6,10
2. Wachmann beim Einsatz im Pförtner-, Aufsichts- und Wechseldienst (Ein- und Ausgangskontrollen, Telefondienst). 6,34
3. Tagesaufsicht 6,69
4...

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