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Lohn-TV, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Hamburg, 15.01.20 ... / § 2 Löhne

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Für die gewerblichen Sicherheitsmitarbeiter werden nachstehende Stundengrundlöhne vereinbart:

  ab 01.01.2019 ab 01.03.2019 ab 01.01.2020
    € / Std € / Std € / Std
I. INTERVENTIONSDIENST / REVIERDIENST      
  Sicherheitsmitarbeiter im Interventions- und Revierdienst 10,00 10,00 10,70
II. OBJEKTSCHUTZDIENST / SEPARATWACHDIENST      
1. Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz- / Separatwachdienst 10,00 10,00 10,55
2.

Sicherheitsmitarbeiter im Werkschutzdienst

Persönliche Voraussetzung: Erfolgreich abgelegte Prüfung als Werkschutzfachkraft vor einer Industrie- und Handelskammer oder Handelskammer oder als Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft. Der Einsatz im Werkschutzdienst erfolgt auf Anordnung des Arbeitgebers oder ist arbeitsvertraglich vereinbart.
11,80 12,15 12,50
3. Fachkraft für Schutz und Sicherheit, die vom Arbeitgeber in einer Funktion eingesetzt wird, für die der Auftraggeber die abgeschlossene Fachausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit fordert. 11,80 12,15 12,50
4. Zulage für den Sicherheitsmitarbeiter mit eigenem Wachhund je Stunde 0,51 0,51 0,51
III. SICHERHEITSMITARBEITER IN MILITÄRISCHEN ANLAGEN      
1. Sicherheitsmitarbeiter 10,00 11,00 12,00
2a. Schichtführer 10,00 11,00 12,00
2b.

Schichtführer

erhalten eine Zulage pro Stunde von
0,85 0,85 0,85
3.

Hundeführer, der als Streifenposten mit Wachhund eingesetzt ist, erhält eine Zulage pro Stunde von

jedoch höchstens für 12 Stunden pro Wachschicht.

Eingeschlossen in diese Zulage sind Fütterung, Pflege und Ausbildung des Wachhundbegleiters.
0,51 0,51 0,51
4. Bei Schichten unter 24 Stunden wird ein Zuschlag von 20 % des Stundengrundlohnes je Wachstunde gezahlt.  
IV. SONDERDIENST      
1. Personalüberwachung, Verkehrsregelung, Absperr- und Kontrolldienstleistungen auf Ausstellungen, Messen, bei sportlichen...

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