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Lohn-TV, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Bremen, 31.07.200 ... / § 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

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  1. Ansprüche aus diesem Tarifvertrag müssen innerhalb von 3 Monaten detailliert schriftlich nach Fälligkeit geltend gemacht werden.
  2. Dieser Tarifvertrag tritt zum 1. Juni 2003 in Kraft. Die vereinbarten Stundengrundlöhne werden in der ersten Stufe erstmals zum 1. September 2003 wirksam. Bis zum 1. September 2003 gelten die Stundengrundlöhne aus dem Lohntarifvertrag vom 3. April 2001 weiter.
  3. Der Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten erstmals zum 31. Mai 2005 gekündigt werden.
  4. Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, Tarifverhandlungen spätestens im Laufe des auf die Kündigung folgenden Monats aufzunehmen.

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Lohn-TV, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Bremen, 31.07.2003 (AVE-Anfang: 01.06.2003; AVE-Ende: 31.10.2006)
Lohn-TV, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Bremen, 31.07.2003 (AVE-Anfang: 01.06.2003; AVE-Ende: 31.10.2006)

Informationen über diesen Tarifvertrag Lohn-TV, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Bremen, 31.07.2003 (AVE-Anfang: 01.06.2003; AVE-Ende: 31.10.2006) Nummer: 25604.017 Klassifizierung: Lohn-TV Fachbereich: Wach- und Sicherheitsgewerbe Tarifgebiet: ...

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