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Lohn-TV, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Nordrhein-Westfale ... / 2. Löhne

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Die Löhne betragen in den Lohngruppen

A

€

ab dem

01.01.2015

€

ab dem

01.03.2015
1.

Sicherheitsmitarbeiter im Interventions-/ Revierdienst, Mitarbeiter mit Tätigkeiten im betriebseigenen technischen Bereich sowie Kurierfahrer

Stunden-Grundlohn
11,44 11,84
2. a)

Mitarbeiter in betriebseigenen Notruf- und Serviceleitstellen ohne Anordnungsbefugnis (NSL-Fachkraft)

Stunden-Grundlohn
11,85 12,26
2. b)

Mitarbeiter in betriebseigenen Notruf- und Serviceleitstellen, dem die Anordnungsbefugnis gegenüber allen Beschäftigten des Interventions-/ Revier- und Objektschutzdienstes sowie den Kontrolleuren übertragen ist (leitende NSL-Fachkraft)

Stunden-Grundlohn
12,60 13,04
3.

Kontrolleur im Außendienst und Schichtführer im Interventions-/ Revierdienst

Stunden-Grundlohn
12,24 12,67
4.

Sicherheitsmitarbeiter im Personenschutz

Stunden-Grundlohn
14,58 15,09
5. Sicherheitsmitarbeiter, der auf Wunsch des Auftraggebers an einer Ausbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft teilnehmen soll und eine Prüfung als IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ablegen muss sowie Sicherheitsmitarbeiter in Kernkraftwerken oder Kernkraftwerkbaustellen    
a)

ohne IHK-Prüfung als IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Stunden-Grundlohn
12,91 13,36
b)

mit IHK-Prüfung als IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Stunden-Grundlohn
14,07 14,56
c)

Sicherheitsmitarbeiter in kerntechnischen Anlagen

mit IHK-Prüfung als IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Stunden-Grundlohn
14,25 14,82
6.

Mitarbeiter im Sicherheits- und Ordnungsdienst in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs oder in Bahnhöfen sowie Mitarbeiter, dem die Sicherung der Einnahmen der Verkehrsbetriebe im öffentlichen Personenverkehr übertragen ist

Stunden-Grundlohn
12,90 13,35
B

€

ab dem

01.01.2015

€

ab dem

01.03.2015
7.

Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutzdienst, im Servicedienst und im Pförtnerdienst

Stunden-Grundlohn
9,00 9,35
8.

Sicherheitsmitarbeiter im Pförtnerdienst, der sich von der Lohngruppe 7. dadurch abhebt, indem ihm verantwortlich Ein- und Ausgangskontrollen von Personen und Kraftfahrzeugen obliegen und von dem der Arbeitgeber eine Ausbildung in Erster Hilfe sowie Brand- und Katastrophenschutz verlangen kann

Stunden-Grundlohn
10,17 10,53
9.

Sicherheitsmitarbeiter im Pförtnerdienst, der sich von der Lohngruppe 8. dadurch abhebt, indem er im Empfangsdienst tätig ist und dem auch die Überwachungsfunktion von technischen Anlagen und die Bedienung der Telefonzentrale obliegt

Stunden-Grundlohn
10,67 11,04
10. a)

Sicherheitsmitarbeiter, der bei Ausübung seines Dienstes eine Schusswaffe tragen muss oder der dem UZwGBw unterliegt

Stunden-Grundlohn
10,45 10,82
10. b)

Sicherheitsmitarbeiter, der bei Ausübung seines Dienstes eine Schusswaffe tragen muss oder der dem UZwGBw unterliegt und laut Dienstanweisung einen Wachhund zu führen hat, bei Ausübung dieser Funktion

Stunden-Grundlohn
11,18 11,57
11.

Mitarbeiter als Kassierer auf Parkplätzen und in Parkhäusern

Stunden-Grundlohn
10,31 10,67
12.

Mitarbeiter als Kassierer auf Parkplätzen und in Parkhäusern an Flughäfen, bei Messen und Veranstaltungen

Stunden-Grundlohn
11,45 11,85
13.

Sicherheitsmitarbeiter bei Messen und Veranstaltungen, soweit er im Kontrolldienst in Zugangsbereichen, im Ordnungs- oder Informationsdienst eingesetzt ist, sowie Doorman und Kaufhausdetektiv

Stunden-Grundlohn
9,56 9,91
14.

Sicherheitsmitarbeiter, der auf Anweisung des Arbeitgebers den Objektschutzdienst als Fahrer eines PKW ausübt

Stunden-Grundlohn
10,67 11,04
15.

Fachkraft für Schutz und Sicherheit, die vom Arbeitgeber in einer Funktion eingesetzt wird, für die der Auftraggeber die abgeschlossene Fachausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit fordert

Stunden-Grundlohn
13,45 13,92
16. Tätigkeiten nach §§ 8 oder 9 LuftSiG an Verkehrsflughäfen    
a) Stunden-Grundlohn in der Probezeit 10,09 10,72
b) Stunden-Grundlohn nach der Probezeit 10,55 11,20
17. Tätigkeiten nach § 5 LuftSiG an Verkehrsflughäfen    
a) Stunden-Grundlohn in der Probezeit 13,40 13,99
b) Stunden-Grundlohn nach der Probezeit 14,70 15,35
18.

Servicemitarbeiter an Verkehrsflughäfen, der im Wesentlichen mobilitätseingeschränkte Menschen betreut

Stunden-Grundlohn
9,10 9,54
C HANDWERKER

€

ab dem

01.01.2013

€

ab dem

01.05.2013
19.      
a)

Handwerker und Facharbeiter

Stunden-Grundlohn
13,99 14,48
b)

Handwerker und Facharbeiter mit selbstständiger Tätigkeit

Stunden-Grundlohn
14,75 15,27
c)

Handwerker und Facharbeiter mit langjähriger Berufserfahrung und besonderen Spezialkenntnissen

Stunden-Grundlohn
15,53 16,07

Die Löhne betragen in den Lohngruppen ab 01.01.2016

A

€

ab dem

01.01.2016
1.

Sicherheitsmitarbeiter im Interventions-/ Revierdienst, Mitarbeiter mit Tätigkeiten im betriebseigenen technischen Bereich sowie Kurierfahrer

Stunden-Grundlohn
12,25
2. a)

Mitarbeiter in betriebseigenen Notruf- und Serviceleitstellen ohne Anordnungsbefugnis (NSL-Fachkraft)

Stunden-Grundlohn
1...

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