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Lohn-TV, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Nordrhein-Westfale ... / 2. Löhne

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2.0.

Die Mindestlöhne betragen

A    
    Euro ab 1.6.2006
2.0.1. für den Wachmann im Revierwachdienst  
  Stunden-Grundlohn 9,26
2.0.2. für Beschäftigte mit Funktionen im betriebseigenen technischen Bereich und in der Verwaltung  
  Stunden-Grundlohn 9,26
2.0.3. Beschäftigte in betriebseigenen Funkstellen bzw. Telefonzentralen ohne Anordnungsbefugnis  
  Stunden-Grundlohn 9,60
2.0.4. Kontrolleure im Außendienst und Schichtführer im Revierwachdienst  
  Stunden-Grundlohn 9,93
2.0.5. Kurierfahrer und Belegtransporteure, Beschäftigte in der Geldbearbeitung  
  Stunden-Grundlohn 9,61
2.0.6. Beschäftigte in betriebseigenen Funkleit- und Notrufzentralen, denen die Anordnungsbefugnis gegenüber allen Beschäftigten des Revier- und Separatwachdienstes sowie den Kontrolleuren übertragen ist  
  Stunden-Grundlohn 10,23
2.0.7. Fahrer und Begleiter von Geld- und Werttransporten sowie von zu schützenden Personen (Personenschutz)  
 

im 1. Beschäftigungsjahr

Stunden-Grundlohn
10,88
 

ab dem 2. Beschäftigungsjahr

Stunden-Grundlohn
11,88
2.0.8. Wachleute, die auf Wunsch des Auftraggebers an einer Ausbildung gemäß Prüfungsordnung einer IHK teilnehmen sollen und eine Prüfung nach den Prüfungsordnungen bei einer IHK ablegen müssen sowie Wachleute in Kernkraftwerken oder Kernkraftwerkbaustellen  
  a) ohne IHK-Prüfung als IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft oder geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft  
  Stunden-Grundlohn 10,50
  b) mit IHK-Prüfung als IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft oder geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft  
  Stunden-Grundlohn 11,48
2.0.9. Wachmann als Sicherungsposten  
  Stunden-Grundlohn 11,32
2.0.10 Beschäftigte in der Bewachung in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs  
  Stunden-Grundlohn 10,49
B    
2.0.11 Separatwachmann, der den Dienst hauptsächlich ...

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