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Lohn-TV Nr. 23, privates Omnibusgewerbe, Bayern, 21.01.2 ... / § 3 ZULAGEN UND ZUSCHLÄGE

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1.

Omnibusfahrer im Einmannfahrdienst des Orts- und Stadtverkehrs nach § 42 PBefG bzw. Omnibusfahrer im Fahrdienst mit Gelenkomnibussen erhalten je Einsatzstunde für die zusätzlichen Tätigkeiten, die sich durch den Fahrscheinverkauf, Fahrscheinkontrollen, Schülerwochen- und -monatskarten ergeben, eine Einmannfahrerzulage zu ihrem tariflichen Monatsgrundlohn in Höhe von 1 Euro.

 

2.

Omnibusfahrer erhalten abweichend vom Manteltarifvertrag Nr. 7 je Einsatzstunde, wenn die Voraussetzungen gemäß § 6 Absatz II, Ziffer 2 Buchstabe a) oder b) des Manteltarifvertrages erfüllt sind, eine Schichtzulage zu ihrem tariflichen Monatsgrundlohn in Höhe von 1 Euro.

 

3.

Die Zulagen nach den Ziffern 1 und 2 werden nebeneinander bezahlt. Weitergehende Regelungen wie in den Ziffern 1 und 2 aufgeführt, können über Firmentarifverträge abgeschlossen werden, wobei die Höhe von je 10 % nicht überschritten werden darf.

 

4.

Die Zeitzuschläge betragen vom 1.11.2003 bis 31.12.2004 in Euro:

  Mehrarbeit Nachtarbeit Sonntagsarbeit Feiertagsarbeit Feiertagsarbeit
  20 % 25 % 50 % 100 % 50 %
           
Lohngruppe 1 1,92 2,40 4,80 9,60 4,80
Lohngruppe 2 aa) 2,10 2,62 5,24 10,48 5,24
Lohngruppe 2 ab) 2,00 2,50 5,00 10,00 5,00
Lohngruppe 2 ac) 2,08 2,60 5,20 10,40 5,20
Lohngruppe 2 ad) 2,10 2,62 5,24 10,48 5,24
Lohngruppe 2b 2,10 2,62 5,24 10,48 5,24
Lohngruppe 3Aa 2,11 2,63 5,27 10,53 5,27
Lohngruppe 3Ab 2,11 2,63 5,27 10,53 5,27
Lohngruppe 3Ba 2,11 2,63 5,27 10,53 5,27
Lohngruppe 3Bb 2,48 3,09 6,19 12,38 6,19
Lohngruppe 3Bc 2,61 3,26 6,52 13,04 6,52
Lohngruppe 3Bd 2,78 3,47 6,94 13,89 6,94
Lohngruppe 4 2,90 3,63 7,26 14,51 7,26

Die Zeitzuschläge betragen ab 1.1.2005 in Euro:

  Mehrarbeit Nachtarbeit Sonntagsarbeit Feiertagsarbeit Feiertagsarbeit
  20 % 25 % 50 % 100 % 50 %
           
Lohngruppe 1 1,96 2,45 4,90 ...

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