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Lohn-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Mecklenburg-Vorpom ... / § 1 Geltungsbereich

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1.

Räumlicher Geltungsbereich:

 

Das Land Mecklenburg/Vorpommern

 

2.

Betrieblicher Geltungsbereich

 

Alle Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks. Dies sind Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, die Maler-, Lackierer-, Tüncher-, Weißbinder-, Schildermaler-, Fahrzeug- und Metallackierer-, Gerüstbau-, Entrostungs- und Eisenanstrich-, Betonschutz- und Oberflächensanierungsarbeiten ausführen.

 

Die in Absatz 1 genannten Betriebe und selbständigen Betriebsabteilungen fallen grundsätzlich als Ganzes unter diesen Tarifvertrag. Von diesem Tarifvertrag werden auch selbständige Betriebsabteilungen in fachfremden Betrieben erfaßt, soweit sie Arbeiten der in Absatz 1 genannten Art ausführen.

 

Werden in Betrieben nach Absatz 1 in selbständigen Abteilungen andere Arbeiten ausgeführt, so werden diese Abteilungen dann nicht von diesem Tarifvertrag erfaßt, wenn ein speziellerer Tarifvertrag sie in seinen Geltungsbereich einbezieht:

 

Nicht erfaßt werden Betriebe des Baugewerbes.

 

Nicht erfaßt werden Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen des Gerüstbaugewerbes, deren Tätigkeit sich überwiegend auf die gewerbliche Erstellung von Gerüsten erstreckt.

 

3.

Persönlicher Geltungsbereich:

 

Alle gewerblichen Arbeitnehmer in Betrieben, die unter den betrieblichen Vorschriften des Gesetzes über die Sozialversicherung vom 28. Juni 1990 versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.

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