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Lohn-TV (kerntechnische Anlagen), Wach- und Sicherheitsg ... / § 2 Löhne

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Die Löhne betragen

  Lohngruppe

1.10.2003 - 30.9.2004

Euro/Std.

1.10.2004 - 30.9.2005

Euro/Std.
I. Revierwachdienst    
  Arbeitnehmer im Revierwachdienst 6,33 6,41
II. Separatwachdienst    
a) Arbeitnehmer im Separatwachdienst 5,19 5,25
b) Pförtner im Separatwachdienst erhalten bei Ausübung dieser Funktion.einen Zuschlag von Euro 0,45 je Stunde    
c) Arbeitnehmer, die als Sicherungsposten gemäß den Vorschriften der DB (mit SIPO-Buch) tätig sind 7,99 8,09
d) Arbeitnehmer in Notruf-Serviceleitstellen 6,40 6,48
e) Arbeitnehmer im Separatwachdienst, die auf Anforderung des Auftraggebers eine IHKPrüfung als "Geprüfte Werkschutzfachkraft" abgelegt haben müssen 7,40 7,49
III. Sondereinsätzen    
 

Die Löhne bei Sondereinsätzen wie:

- Sportveranstaltungen

- Absperrungen

- Ausstellungen, usw.,

die durch das Stammpersonal ausgeführt werden, unterliegen innerbetrieblicher Vereinbarung, dürfen aber nicht unter dem Stundenlohn für den Separatwachdienst (siehe II. a) liegen.
   

Für den Bereitschaftsdienst im Betreibermodell der Bundeswehr werden für eine 12-Stunden-Schicht pauschal Euro 17,50 je Schicht vergütet.

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