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Lohn-TV, Einzelhandel, Rheinland-Pfalz, 26.08.1999 (AVE- ... / Informationen über diesen Tarifvertrag

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Lohn-TV, Einzelhandel, Rheinland-Pfalz, 26.08.1999 (AVE-Anfang: 01.05.1999; AVE-Ende: 30.04.2000)

Nummer: 15310.070

Klassifizierung: Lohn-TV

Fachbereich: Einzelhandel

Tarifgebiet: Rheinland-Pfalz

Geltungsbereich: Arbeiter u. Auszubildende

Datum: 26. August 1999

Vorgänger: 15310.066

Nachfolger: 15310.076

AVE
AVE Anfang 01. Mai 1999
AVE Ende 30. April 2000

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 146 vom 05. August 2000

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für den Einzelhandel

vom 11. Juli 2000

Auf Grund der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erteilten Ermächtigung werden gemäß § 5 des Tarifvertragsgesetzes im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss für Rheinland-Pfalz die nachstehend aufgeführten Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt:

b) Lohntarifvertrags einschließlich Ausbildungsvergütungen für den Einzelhandel in Rheinland-Pfalz vom 26. August 1999

Die Allgemeinverbindlicherklärung wird wie folgt eingeschränkt:

 

Soweit die Tarifverträge auf andere Tarifverträge verweisen, gilt die Allgemeinverbindlicherklärung nur, wenn und soweit der Vertrag, auf den Bezug genommen wird, auch allgemeinverbindlich ist.

 

Die Allgemeinverbindlichkeit beginnt am 1. Mai 1999.

Unterzeichnet:

Rheinland-Pfalz Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesund...

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