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Lohn-TV, Baugewerbe, Rheinland-Pfalz u. Saarland, 12.07. ... / Informationen über diesen Tarifvertrag

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Lohn-TV, Baugewerbe, Rheinland-Pfalz u. Saarland, 12.07.2002 (AVE-Anfang: 01.04.2002; AVE-Ende: 31.08.2005)

Nummer: 14001.953

Klassifizierung: Lohn-TV

Fachbereich: Baugewerbe

Tarifgebiet: Rheinland-Pfalz u. Saarland

Geltungsbereich: Arbeiter u. Auszubildende

Datum: 12. Juli 2002

Vorgänger: 14001.871

Nachfolger: 14001.1010

AVE
AVE Anfang 01. April 2002
AVE Ende 31. August 2005

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 221 vom 27. November 2002

Bemerkung

a) Die bei den AVE-Einschränkungen in Bezug genommene AVE-Bekanntmachung ist beim TV 14001.798 abgedruckt.
b) Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
c) Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages für das Baugewerbe

vom 11. November 2002

Auf Grund der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erteilten Ermächtigung wird gemäß § 5 des Tarifvertragsgesetzes im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss für Rheinland-Pfalz der nachstehend aufgeführte Tarifvertrag für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz mit Wirkung vom 1. April 2002 für allgemeinverbindlich erklärt:

Lohntarifvertrag einschließlich Ausbildungsvergütungen für das Baugewerbe in Rheinland-Pfalz und im Saarland vom 12. Juli 2002

Die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages wird wie folgt eingeschränkt:

  1. Die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages wird gemäß dem Ersten Teil der Ma...

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