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Leitfaden Prävention - Handlungsfelder und Kriterien nac ... / 8.1 Berührungspunkte von Leistungen nach § 20a SGB V zu gesetzlichen Zuständigkeiten und Leistungen anderer Träger für besondere Zielgruppen in der Lebenswelt Kommune

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Aufgaben Mögliche Akteure/Zuständige Gesetzliche Grundlage
Zielgruppe werdende, junge Familien und Alleinerziehende
Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie einschließlich Angeboten zur Stärkung der Gesundheitskompetenz; Inhalt und Umfang der Aufgaben sind über das jew. Landesrecht geregelt. § 16 SGB VIII
Formulierung eines Anspruchs von Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung; mögliche Akteurinnen/Akteure sind in §§ 28 bis 35 SGB VIII genannt (u. a. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer, Jugendheime, Tagesgruppen). § 27 SGB VIII
Erziehungsberatung (insb. Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme, Lösung von Erziehungsfragen ("Elternkompetenz")) Erziehungsberatungsstellen, andere (kommunale) Beratungsdienste/ -einrichtungen § 28 SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe (intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, Lösung von Konflikten und Krisen, Unterstützung im Kontakt mit Ämtern und Institutionen, Hilfe zur Selbsthilfe) Sozialpädagoginnen/ Sozialpädagogen § 31 SGB VIII
Unterstützung eines gesundheitsförderlichen Lebensumfeldes in der Einrichtung Träger von Kindertagesstätten § 45 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII
Unterstützung von Eltern/Familien in belastenden Situationen, gesundheitliche Versorgung und psychosoziale Unterstützung bis ein Jahr nach Geburt des Kindes; auch Übernahme von Aufgaben nach §§ 16 und 31 SGB VIII Familienhebammen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
Hebammenhilfe für Schwangere, bei und nach der Entbindung Hebammen § 24c SGB V
Schul(-eingangs-)untersuchungen, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Landesgesetze,
Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe), Zahnärztinnen/-ärzte, § 21 SGB V,
Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche Kinderärztinnen/-ärzte § 26 SGB V
Betreuungs-, Erziehungs-, Bildungsaufträge Kindergärten/-tagesstätten, Schulen § 22 SGB VIII; KMK, Art. 7 GG
Zielgruppe ältere/alte Menschen

Aufgaben der Altenhilfe, die dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen, insbesondere:

  • Leistungen zu einer Betätigung/zum gesellschaftlichen Engagement
  • Leistungen bei der Beschaffung/Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht
  • Beratung/Unterstützung in Fragen der Aufnahme in eine Betreuungseinrichtung/Beschaffung eines Heimplatzes
  • Beratung/Unterstützung bei Fragen zur Inanspruchnahme altersgerechter Dienste
  • Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen/Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen
  • Leistungen, die alten Menschen die Verbindung mit nahestehenden Personen ermöglichen
Kommunen, Länder § 71 SGB XII
Sturzprophylaxe Altenpflegerinnen/ Altenpfleger, auch sonst. Pflegefachkräfte Altenpflegegesetz (AltPflG), s. auch Expertenstandard "Sturzprophylaxe in der Pflege"[1]
Aufklärung und Beratung durch die Pflegekassen: Diese unterstützen die Eigenverantwortung der Versicherten durch Aufklärung und Beratung und wirken auf die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen hin. Pflegekassen § 7 SGB XI
Zielgruppe arbeitslose Menschen
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: Die Jobcenter können neben arbeitsmarktbezogenen Inhalten zusätzlich gesundheitsbezogene Bausteine in die entsprechenden Maßnahmen integrieren. Qualifizierungs- und Beschäftigungsträger im Auftrag des Jobcenters § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III
kommunale Eingliederungsleistungen: insbesondere psychosoziale Betreuung, Suchtberatung kommunale Träger § 16a SGB II
Zielgruppe Kinder und Jugendliche, insbesondere mit Suchtgefährdung bzw. aus suchtbelasteten oder psychisch belasteten Familien in der Kommune
Aufklärung der in der Gemeinde lebenden Menschen über Suchtgefahren, deren Prävention und Bewältigung; Vermittlung von professionellen Hilfen und Behandlungsmaßnahmen Suchtberatungsstellen (meist in Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden oder Gemeinden) Freiwillige Leistung der kommunalen Daseinsvorsorge auf Grundlage des Sozialstaatsprinzips nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz ohne bundesstaatliche oder landesrechtliche Rahmenvorgaben
[1] Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (2013). Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege, Entwicklung – Konsentierung – Implementierung, Februar 2006. Aktualisierung Januar 2013. Diese Standards gelten als anerkannter Stand der Pflegeforschung und damit als Maßstab für pflegefachliches Handeln.

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