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Landesverordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden Schleswig-Holstein

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§§ 1 - 9 Teil 1 Bestandteile des Haushaltsplanes, Anlagen

§ 1 Haushaltsplan

 

(1) Der Haushaltsplan besteht aus

 

1.

dem Ergebnisplan

 

2.

Dem Finanzplan,

 

3.

den Teilplänen,

 

4.

dem Stellenplan.

 

(2) Dem Haushaltsplan sind beizufügen

 

1.

der Vorbericht,

 

2.

die Bilanz des Vorvorjahres,

 

3.

eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals und des Anteils des Eigenkapitals an der Bilanzsumme,

 

4.

eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen,

 

5.

eine Übersicht über die nach § 20 gebildeten Budgets unter Angabe der den einzelnen Budgets zugeordneten Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen,

 

6.

die Hebesatzsatzung, soweit die Gemeinde eine solche Satzung beschlossen hat,

 

7.

die Wirtschaftspläne der Sondervermögen der Gemeinde, für die Sonderrechnungen geführt werden und in der Haushaltssatzung Festsetzungen erfolgen.

 

(3) 1Dem Haushaltsplan sollen beigefügt werden

 

1.

die neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen der Gemeinde, für die Sonderrechnungen geführt werden und in der Haushaltssatzung Festsetzungen erfolgen,

 

2.

[1]die Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung des neuesten Gesamtabschlusses,

 

3.[2] [Bis 15.12.2022: 2.]

die Wirtschaftspläne und Einnahme- und Ausgabepläne sowie neuesten Jahresabschlüsse und Einnahme- und Ausgaberechnungen der anderen Sondervermögen der Gemeinde und der Treuhandvermögen nach § 98 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juli 2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025/121)[3] [Bis 31.12.2025: GO], für die Sonderrechnungen geführt werden,

 

4.[4] [Bis 15.12.2022: 3.]

die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Gesellschaften, an denen die Gemeinde, auch mittelbar, mit mehr als 50 Prozent beteiligt is...

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