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Landesabfallwirtschaftsgesetz Schleswig-Holstein / § 1 Ziel der Abfallwirtschaft

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Ziel des Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Gewährleistung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.

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